Tierheime in Steinfeld (Landkreis Main-Spessart)
Für Tierheime gibt es in Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 2.137Einwohner
- BayernBundesland
- 97854Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Tierheime meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) ist eine kleinere Gemeinde. Bei Tierheime ist die Versorgung überwiegend durch Betriebe aus den Nachbarorten organisiert.
Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) ist Teil des Landkreis Main-Spessart in Bayern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 2.137 Einwohner und die Postleitzahl 97854. Insgesamt führt das Verzeichnis 6 Einträge für Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) über alle Branchen hinweg. Würzburg liegt etwa 25.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Steinfeld (Landkreis Main-Spessart).
Betriebe im Verzeichnis
In Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Wally-Bangert-Tierheim Lohr am Main Lohr am Main, rund 9.3 km
- Tierheim Würzburg Würzburg, rund 27.6 km
- Tierheim am Schönbusch Aschaffenburg, rund 39.7 km
- Wildvogelhilfe Koch e.V. Wörth am Main, rund 39.8 km
- Tierheim Kitzingen Kitzingen, rund 40.3 km
- Tierheim Kitzingen Kitzingen, rund 43.2 km
- Tierheim Gelnhausen Gelnhausen, rund 44.6 km
- Tierheim Babenhausen Babenhausen, rund 48.8 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) im Bereich Tierheime arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.
Katzen machen in vielen Heimen den größten Teil der Aufnahmen aus, vor allem im Sommer, wenn unkastrierte Freigänger für Nachwuchs sorgen. Nach § 13b des Tierschutzgesetzes können die Länder Katzenschutzverordnungen erlassen, die in festgelegten Gebieten den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken und Kennzeichnung und Registrierung vorschreiben. Ob eine solche Regel an Ihrem Wohnort gilt, erfahren Sie bei der Gemeinde oder beim Tierheim selbst.
Leistungen im Überblick
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Aufnahme von Fundtieren
- Beratung vor der Adoption
- Patenschaften und Spenden
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Für Tierheime gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Was das kostet
In Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) wie überall gilt bei Tierheime: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Auch im Umland
Die Grenze von Landkreis Main-Spessart ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Steinfeld (Landkreis Main-Spessart) sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Fragen und Antworten
Wie kann ich ein Tierheim unterstützen, ohne ein Tier aufzunehmen?
Möglich sind Geld- und Sachspenden, Patenschaften für einzelne Tiere, Ehrenamt als Gassigeher oder Katzenbetreuer und die Aufnahme eines Tieres als Pflegestelle auf Zeit. Viele Heime veröffentlichen Listen mit dem, was gerade gebraucht wird. Fragen Sie vor Sachspenden nach, denn nicht jedes Futter und jedes Zubehör ist dort verwendbar.
Was steht im Schutzvertrag?
Der Schutzvertrag regelt die Übergabe des Tieres und die Bedingungen, unter denen es gehalten werden soll. Üblich sind Vereinbarungen zu Haltung, Auslauf, Kastration und Weitergabe, teils ein Recht des Heims auf Nachkontrolle oder Rücknahme. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift in Ruhe und fragen Sie nach, wenn eine Klausel für Ihre Lebenslage nicht passt.
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Passende Erklärungen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
