Ärzte und Praxen in Sulzbach/Saar
Aktuell stehen für Sulzbach/Saar 16 Einträge zum Stichwort Ärzte und Praxen im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 16Einträge
- 16.368Einwohner
- SaarlandBundesland
Einen Arztpraxis in Sulzbach/Saar zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.
In einem Ort dieser Größe gibt es bei Ärzte und Praxen oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.
Sulzbach/Saar ist Teil des Landkreis Regionalverband Saarbrücken in Saarland, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 16.368 Einwohner. Das ergibt etwa 9,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Ärzte und Praxen ist das überdurchschnittlich dicht. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 213 Einträge. Mit 7.2 Kilometern Entfernung ist Saarbrücken der nächste größere Ort, was die Auswahl in Sulzbach/Saar praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Klemm/Frank
Sulzbachtalstraße 60, 66280 Sulzbach/Saar
Dr. medic. ped. (R) Ovidiu Apostol-Roman
Sulzbachtalstraße 60, 66280 Sulzbach/Saar
Wer in Sulzbach/Saar im Bereich Ärzte und Praxen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Die Organisation hat sich verschoben: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht elektronisch an die Krankenkasse, Arbeitgeber rufen sie dort ab, Sie erhalten einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen. Verordnungen laufen als elektronisches Rezept über die Versichertenkarte. Beides ändert nichts daran, dass die Feststellung einen Kontakt mit der Praxis voraussetzt.
Nicht jede Praxis nimmt neue Patientinnen und Patienten auf, und die Abrechnung unterscheidet sich: Kassenpraxen rechnen über die Versichertenkarte ab, Privatpraxen nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Rechnung an Sie. Individuelle Gesundheitsleistungen sind Selbstzahlerleistungen und brauchen vorab eine schriftliche Vereinbarung. Für einzelne Facharztgruppen ist weiterhin eine Überweisung erforderlich.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Fachärztliche Sprechstunden
- Labor und Diagnostik
- Impfungen und Reisemedizin
- Hausbesuche im Einzugsgebiet
Angebote richtig vergleichen
Für Ärzte und Praxen gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Was den Preis bestimmt
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Ärzte und Praxen. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Sulzbach/Saar einhalten kann.
Auch im Umland
Sulzbach/Saar gehört zu Landkreis Regionalverband Saarbrücken. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
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Fragen und Antworten
Wie komme ich schneller an einen Facharzttermin?
Über die Terminservicestelle unter 116117 werden gesetzlich Versicherten Termine vermittelt, je nach Dringlichkeit innerhalb bestimmter Fristen. Hilfreich ist eine Überweisung mit Dringlichkeitsvermerk aus der Praxis. Vermittelt wird in zumutbarer Entfernung und nicht zwingend in die Wunschpraxis, der Termin kann also bei einer anderen Praxis derselben Fachgruppe liegen.
Was sind individuelle Gesundheitsleistungen?
Angebote, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Sie sind freiwillig, müssen vor der Erbringung schriftlich vereinbart und nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Sie dürfen ablehnen, ohne dass das Ihre übrige Behandlung in der Praxis berührt.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
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Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.