Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Kreusel
Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt
Aktuell stehen für Titisee-Neustadt 1 Einträge zum Stichwort Ärzte und Praxen im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Hausarzt, Facharzt, Termin, Sprechzeiten endet selten beim ersten Treffer. Für Titisee-Neustadt zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
In einem Ort dieser Größe gibt es bei Ärzte und Praxen oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.
Titisee-Neustadt liegt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 12.395 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 79822. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,8 Einträge je 10.000 Einwohner, also im üblichen Rahmen besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 151 Einträge für Titisee-Neustadt über alle Branchen hinweg. Freiburg im Breisgau liegt etwa 27.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Titisee-Neustadt.
Gutachstraße 2, 79822 Titisee-Neustadt
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Nicht jede Praxis nimmt neue Patientinnen und Patienten auf, und die Abrechnung unterscheidet sich: Kassenpraxen rechnen über die Versichertenkarte ab, Privatpraxen nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Rechnung an Sie. Individuelle Gesundheitsleistungen sind Selbstzahlerleistungen und brauchen vorab eine schriftliche Vereinbarung. Für einzelne Facharztgruppen ist weiterhin eine Überweisung erforderlich.
Die Terminvergabe folgt der Versorgungsstruktur. Gesetzlich Versicherte können sich über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der bundesweiten Rufnummer 116117 Termine vermitteln lassen, bei Dringlichkeit hilft ein entsprechender Vermerk auf der Überweisung. Außerhalb der Sprechzeiten läuft der ärztliche Bereitschaftsdienst über dieselbe Nummer, der Rettungsdienst dagegen über 112.
Was Betriebe im Bereich Ärzte und Praxen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
Ein Betrieb, der bei Ärzte und Praxen von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Angebote für Ärzte und Praxen unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Titisee-Neustadt gehört zu Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Über die Terminservicestelle unter 116117 werden gesetzlich Versicherten Termine vermittelt, je nach Dringlichkeit innerhalb bestimmter Fristen. Hilfreich ist eine Überweisung mit Dringlichkeitsvermerk aus der Praxis. Vermittelt wird in zumutbarer Entfernung und nicht zwingend in die Wunschpraxis, der Termin kann also bei einer anderen Praxis derselben Fachgruppe liegen.
Für Anliegen, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zuständig. Bei Verdacht auf einen lebensbedrohlichen Notfall gilt 112. Bereitschaftspraxen sind örtlich organisiert, die Standorte veröffentlichen die Kassenärztlichen Vereinigungen. Bringen Sie Versichertenkarte und Ihre Medikamentenliste mit.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Einmal passiert das in jedem Gewerk. Wiederholt sich das ohne Rückmeldung, ist das ein Hinweis auf die Organisation des Betriebs und ein legitimer Grund, den Auftrag noch vor Beginn anders zu vergeben.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.