Taxi und Mietwagen in Tuttlingen
Kein Eintrag zu Taxi und Mietwagen in Tuttlingen bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.
- 0Einträge
- 37.784Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 78532Postleitzahl
In Tuttlingen gehört Taxi und Mietwagen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Tuttlingen hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Taxi und Mietwagen lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Tuttlingen ist Teil des Landkreis Tuttlingen in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 37.784 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 78532. Über alle Branchen zusammen sind für Tuttlingen 345 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Villingen-Schwenningen, rund 24.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Tuttlingen in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Tuttlingen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Taxi Fischer Bad Dürrheim, rund 20.8 km
- Taxi Bösinger 7777 Villingen-Schwenningen, rund 27.5 km
- Zähringer Platz Konstanz, rund 42.9 km
- Taxi Scherf Titisee-Neustadt, rund 43.6 km
- Taxi Stier Titisee-Neustadt, rund 43.6 km
- Markdorf Bahnhof Markdorf, rund 49.5 km
- Taxi Kasiske Riedlingen, rund 49.5 km
- Taxi Wolf Waldshut-Tiengen, rund 55.1 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Tuttlingen im Bereich Taxi und Mietwagen arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.
Bleibt etwas im Fahrzeug liegen, hilft die Quittung, denn auf ihr stehen Unternehmen und Konzessionsnummer. Fundsachen werden über den Betrieb oder das Fundbüro abgewickelt. Für Fahrten zu festen Terminen wie Flug oder Zug lohnt eine Vorbestellung mit Zeitpuffer, weil am Halteplatz zu Stoßzeiten nicht immer ein Wagen bereitsteht.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Kurierfahrten
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
Woran Sie Angebote messen
Bei Taxi und Mietwagen ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Wie abgerechnet wird
Bei Taxi und Mietwagen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Auch im Umland
Tuttlingen liegt in Landkreis Tuttlingen. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
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Häufige Fragen
Was kosten Gepäck oder eine Vorbestellung?
Das regelt die kommunale Taxiordnung. Viele Tarife sehen Zuschläge für Vorbestellung, Großraumfahrzeuge oder die Beförderung von Tieren vor, während normales Gepäck meist enthalten ist. Der gültige Tarif hängt im Fahrzeug aus. Fragen Sie bei der Bestellung nach Zuschlägen, dann gibt es am Ziel keine Überraschung.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Zum Nachschlagen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.