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Reitställe und Reitschulen in Ulm

Kurz gesagt

Für den Bereich Reitställe und Reitschulen führt diese Seite 6 Betriebe in Ulm, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

Ob es um Reitunterricht, Einstellplatz, Reitbeteiligung, Ferien auf dem Reiterhof geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Ulm zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

Ulm ist eine Großstadt mit etwa 129.942 Einwohnern. Im Bereich Reitställe und Reitschulen gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.

Ulm gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 129.942 Einwohner und 5 Postleitzahlen von 89073 bis 89081. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Reitställe und Reitschulen in Ulm eher dünn besetzt: rund 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 1436 Einträge für Ulm über alle Branchen hinweg. Mit 1.8 Kilometern Entfernung ist Neu-Ulm der nächste größere Ort, was die Auswahl in Ulm praktisch erweitert.

Die Einträge im Überblick

Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Ulm kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c des Tierschutzgesetzes. Das betrifft Reitschulen mit eigenen Schulpferden ebenso wie Betriebe, die Ausritte oder Kutschfahrten anbieten. Daneben gibt es das freiwillige Kennzeichnungssystem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, das Betriebe und Vereine auf Antrag prüft. Ein Schild am Hoftor ersetzt aber nicht den eigenen Blick auf Pferde, Ställe und Unterricht.

Einstellplätze gibt es als Box mit oder ohne Paddock, als Offenstall in der Gruppe und in Mischformen mit Weidegang im Sommer. Im Preis enthalten sind je nach Betrieb Futter, Einstreu, Misten, Weide und die Nutzung von Halle und Platz, Sonderleistungen wie Decken wechseln oder Füttern von Zusatzfutter kosten extra. Lassen Sie sich im Einstellvertrag genau aufschreiben, was enthalten ist und wer im Krankheitsfall den Tierarzt ruft.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Ausritte und Geländereiten
  • Reitunterricht für Kinder und Erwachsene
  • Einstellplätze für Pensionspferde
  • Reitbeteiligungen

Woran Sie Angebote messen

Der Vergleich bei Reitställe und Reitschulen gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird

Wie abgerechnet wird

In Ulm wie überall gilt bei Reitställe und Reitschulen: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.

Im Umkreis

Wer in Ulm vergleicht, sollte die Nachbarorte in Stadtkreis Ulm einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.

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Was kostet ein Einstellplatz?

Das hängt stark von Region, Haltungsform und enthaltenen Leistungen ab und wird von jedem Betrieb selbst festgelegt. Vergleichen Sie nicht nur den Monatspreis, sondern was darin steckt: Futter, Einstreu, Misten, Weidegang, Hallennutzung und Zusatzleistungen. Lassen Sie sich das im Einstellvertrag schriftlich aufführen.

Wer haftet, wenn ich vom Schulpferd falle?

Grundsätzlich der Halter des Pferdes nach § 833 BGB. Bei Schulpferden eines gewerblichen Betriebs kann sich der Halter aber entlasten, wenn er nachweist, dass er die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Ob Sie Ersatz bekommen, hängt deshalb vom Einzelfall ab. Eine eigene Unfallversicherung schließt diese Lücke.

Braucht eine Reitschule eine Erlaubnis?

Ja, wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c des Tierschutzgesetzes. Zuständig ist das Veterinäramt. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Kennzeichnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung für geprüfte Betriebe und Vereine.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?

Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.

Hintergrund und Begriffe

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.