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Taxi und Mietwagen in Unterföhring

Kurz gesagt

In Unterföhring sind derzeit 8 Betriebe im Bereich Taxi und Mietwagen verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.

Wer in Unterföhring einen Betrieb aus dem Bereich Taxi und Mietwagen sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Taxi bestellen, Krankenfahrt, Flughafentransfer. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.

In einem Ort dieser Größe gibt es bei Taxi und Mietwagen oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.

Verwaltungstechnisch gehört Unterföhring zum Landkreis München (Bayern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 11.957 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 85774. Das ergibt etwa 6,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Taxi und Mietwagen ist das überdurchschnittlich dicht. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 245 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist München, rund 8.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Unterföhring in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.

Wer Fahrgäste befördert, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, dafür gelten eigene Anforderungen an Alter, Fahrpraxis, Gesundheit und Führungszeugnis. Der Betrieb selbst braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dazu kommen kürzere Intervalle bei der Hauptuntersuchung und die Eichung des Taxameters, das erklärt die hohen Fixkosten je Fahrzeug.

Typische Leistungen

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Krankenfahrten mit Verordnung
  • Großraumtaxi und Rollstuhltransport
  • Flughafen- und Bahnhofstransfer
  • Vorbestellung zum Festtermin

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Taxi und Mietwagen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort

Was das kostet

Bei Taxi und Mietwagen entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.

Nachbarorte

Unterföhring teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis München denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.

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Häufige Fragen

Was kosten Gepäck oder eine Vorbestellung?

Das regelt die kommunale Taxiordnung. Viele Tarife sehen Zuschläge für Vorbestellung, Großraumfahrzeuge oder die Beförderung von Tieren vor, während normales Gepäck meist enthalten ist. Der gültige Tarif hängt im Fahrzeug aus. Fragen Sie bei der Bestellung nach Zuschlägen, dann gibt es am Ziel keine Überraschung.

Ist der Fahrpreis verhandelbar?

Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.

Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?

Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.

Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?

Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Zum Nachschlagen

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.