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Ärzte und Praxen in Unterföhring

Kurz gesagt

12 Einträge zu Ärzte und Praxen sind für Unterföhring hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.

Wer Hausarzt, Facharzt, Termin, Sprechzeiten in Unterföhring beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

In einem Ort dieser Größe gibt es bei Ärzte und Praxen oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.

Unterföhring liegt im Landkreis München in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 11.957 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 85774. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Ärzte und Praxen in Unterföhring überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 10,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 245 Einträge. Mit 8.1 Kilometern Entfernung ist München der nächste größere Ort, was die Auswahl in Unterföhring praktisch erweitert.

Wer ist gelistet?

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Die Terminvergabe folgt der Versorgungsstruktur. Gesetzlich Versicherte können sich über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der bundesweiten Rufnummer 116117 Termine vermitteln lassen, bei Dringlichkeit hilft ein entsprechender Vermerk auf der Überweisung. Außerhalb der Sprechzeiten läuft der ärztliche Bereitschaftsdienst über dieselbe Nummer, der Rettungsdienst dagegen über 112.

Manche Krankenkassen bieten Hausarztverträge an, dann führt der Weg zum Facharzt über die Hausarztpraxis, im Gegenzug gibt es Vorteile bei Terminen oder Beiträgen. Die Teilnahme ist freiwillig und bindet Sie für einen vereinbarten Zeitraum an eine Praxis. Vor bestimmten planbaren Eingriffen besteht zudem ein gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung.

Typische Leistungen

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Labor und Diagnostik
  • Impfungen und Reisemedizin
  • Hausärztliche Versorgung
  • Hausbesuche im Einzugsgebiet

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Achten Sie bei Ärzte und Praxen darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet

Kosten und Angebote

Bei Ärzte und Praxen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Betriebe in der Nähe

Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Unterföhring reicht bis in Landkreis München hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.

Weitere Einträge am Ort

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Fragen und Antworten

Darf eine Praxis ein Ausfallhonorar verlangen?

Das ist nur zulässig, wenn ein verbindlicher Termin vereinbart war, die Zeit nicht anderweitig vergeben werden konnte und die Praxis vorher darauf hingewiesen hat. Viele Praxen arbeiten mit einer festen Absagefrist. Sagen Sie deshalb rechtzeitig ab und notieren Sie sich Datum und Uhrzeit der Absage.

Bekomme ich meine Patientenakte?

Ja, Sie haben ein Recht auf Einsicht und auf Abschriften, die Praxis darf dafür die Kosten der Kopien berechnen. Das ist beim Wechsel der Praxis oder für eine Zweitmeinung der übliche Weg. Die Unterlagen werden nach den geltenden Fristen aufbewahrt, danach besteht kein Anspruch mehr.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?

Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.

Hintergrund und Begriffe

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.