Hausverwaltungen in Villingen-Schwenningen
In Villingen-Schwenningen ist zu Hausverwaltungen noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
- 0Einträge
- 89.145Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 78048 bis 78056Postleitzahlen
Die Suche nach einem passenden Anbieter für WEG, Mietverwaltung, Abrechnung, Eigentümerversammlung endet selten beim ersten Treffer. Für Villingen-Schwenningen zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
In Villingen-Schwenningen kennen sich die Betriebe im Bereich Hausverwaltungen untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Verwaltungstechnisch gehört Villingen-Schwenningen zum Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 89.145 Einwohner und 5 Postleitzahlen von 78048 bis 78056. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 785 Einträge. Bad Dürrheim liegt etwa 5.9 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Villingen-Schwenningen.
Wer ist gelistet?
In Villingen-Schwenningen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Bauverein Breisgau eG Freiburg im Breisgau, rund 44.8 km
- Rösch Hausverwaltungs GmbH Freiburg im Breisgau, rund 45.1 km
- Freiburger Stadtbau GmbH Freiburg im Breisgau, rund 45.2 km
- HVW, Hausverwaltungsgesellschaft Wiesler mbH Freiburg im Breisgau, rund 45.2 km
- Ryck Immobilienverwaltunf Hechingen, rund 45.8 km
- Familienheim Freiburg Baugenossenschaft e.G. Freiburg im Breisgau, rund 47.4 km
- Rundum-Hausverwaltung Luhr oHG Merzhausen, rund 47.6 km
- B&R Hausverwaltung Radolfzell am Bodensee, rund 49.2 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Die Pflichten in der Eigentümergemeinschaft sind formal: Einladung zur Versammlung mit Frist, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung je Einheit, Führung der Beschlusssammlung und Verwaltung der Erhaltungsrücklage. In der Mietverwaltung gilt die Jahresfrist für die Betriebskostenabrechnung, danach sind Nachforderungen ausgeschlossen. Vergütet wird meist pauschal je Einheit und Monat, Sonderleistungen wie Baubetreuung werden gesondert berechnet.
In der Mietverwaltung bestimmt der Mieterwechsel den Takt: Wohnungsabnahme mit Protokoll, Zählerstände, Schlüsselzahl, Abrechnung der Kaution nach angemessener Prüffrist. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen und zu verzinsen. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete folgen eigenen Fristen und einer Begründung, meist über den Mietspiegel.
Was üblicherweise angeboten wird
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Handwerkerkoordination
- Eigentümerversammlung und Beschlüsse
- Mietverwaltung und Mieterbetreuung
- Instandhaltungsplanung
Woran Sie Angebote messen
Für Hausverwaltungen gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Kosten und Angebote
Nachträge sind bei Hausverwaltungen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Villingen-Schwenningen ist die Verwaltung in Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
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Häufige Fragen
Welche Unterlagen darf ich als Eigentümer einsehen?
Sämtliche Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft, also Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge, die Beschlusssammlung und die Belege zur Jahresabrechnung. Üblich ist ein Termin in den Räumen der Verwaltung oder eine digitale Bereitstellung. Der Beleganspruch besteht auch dann, wenn die Abrechnung bereits beschlossen worden ist.
Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung vorliegen?
Der Vermieter muss sie dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen lassen. Danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen, ein Guthaben muss er jedoch weiterhin auszahlen. Für die Abrechnung in der Eigentümergemeinschaft gelten andere Regeln, dort entscheidet die Versammlung.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Wie aktuell sind die Angaben?
Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Begriffe dazu
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.
