Tierpensionen und Tierbetreuung in Wiesbaden
Für Wiesbaden führt dieses Verzeichnis 2 Einträge zu Tierpensionen und Tierbetreuung. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
- 2Einträge
- 285.522Einwohner
- HessenBundesland
- 65183 bis 65207 und 2 weiterePostleitzahlen
Wer Hundepension, Katzenpension, Hundekita, Tiersitter, Gassiservice in Wiesbaden beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Wiesbaden ist eine Großstadt mit etwa 285.522 Einwohnern. Im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.
Als kreisfreie Stadt in Hessen bündelt Wiesbaden Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. 285.522 Menschen leben hier, verteilt auf 15 Postleitzahlen von 55246 bis 65207. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung in Wiesbaden eher dünn besetzt: rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Wiesbaden 1907 Einträge erfasst. Taunusstein liegt etwa 8.8 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Wiesbaden.
Diese Betriebe sind erfasst
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Für Hunde gilt auch in der Pension die Tierschutz-Hundeverordnung. Sie verlangt ausreichend Auslauf im Freien, mehrmals täglich Umgang mit einer Betreuungsperson und in der Regel Kontakt zu Artgenossen, angebunden gehalten werden dürfen Hunde grundsätzlich nicht. Pensionen arbeiten deshalb entweder mit Gruppenhaltung und Auslaufflächen oder mit Einzelzimmern und festen Auslaufzeiten. Welches Konzept zu Ihrem Hund passt, hängt von seiner Verträglichkeit ab.
Rechtlich ist die Unterbringung meist ein Verwahrungsvertrag, bei dem die Pension das Tier aufnimmt und versorgt. Wer vertraglich die Aufsicht über ein fremdes Tier übernimmt, haftet nach § 834 BGB für Schäden, die das Tier Dritten zufügt, kann sich aber entlasten, wenn die nötige Sorgfalt eingehalten wurde. Für Krankheit und Verletzungen während des Aufenthalts kommt es auf die Vereinbarung an, deshalb gehört eine Regelung für den Tierarztbesuch in den Vertrag.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Tiersitter für Besuche zu Hause
- Betreuung von Kleintieren
- Urlaubsbetreuung für Hunde und Katzen
- Kennenlerntag vor dem ersten Aufenthalt
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Für Tierpensionen und Tierbetreuung gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Zur Preisfrage
Bei Tierpensionen und Tierbetreuung trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Auch im Umland
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Wiesbaden gilt das Landesrecht von Hessen.
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Was oft gefragt wird
Wer haftet, wenn in der Pension etwas passiert?
Richtet das Tier bei Dritten einen Schaden an, haftet nach § 834 BGB auch, wer die Aufsicht vertraglich übernommen hat, also die Pension, sofern sie nicht nachweist, dass sie die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Daneben bleibt die Haftung des Halters bestehen. Für Krankheiten und Verletzungen des Tieres selbst entscheidet der Vertrag, lesen Sie die Regelung dazu vor der Buchung.
Ist ein Tiersitter zu Hause die bessere Wahl?
Für Katzen oft ja, weil sie am Ortswechsel mehr leiden als an der Abwesenheit ihrer Menschen. Hunde brauchen dagegen Gesellschaft über den Tag, ein Sitter, der zweimal kurz vorbeikommt, reicht dafür meist nicht. Achten Sie bei gewerblichen Sittern auf Referenzen, Versicherung und eine klare Absprache zu Schlüssel und Notfällen.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Zum Weiterlesen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
