Zahnarztpraxis Dr. Med. Dent. Daniel Castillo-Chevallier
Poststraße 1, 59955 Winterberg
In Winterberg sind derzeit 2 Betriebe im Bereich Zahnärzte verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Zahnärzte meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Winterberg nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Winterberg ist eine Kleinstadt mit etwa 12.792 Einwohnern. Betriebe im Bereich Zahnärzte arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Winterberg liegt im Kreis Hochsauerlandkreis in Nordrhein-Westfalen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 12.792 Einwohner und die Postleitzahl 59955. Das ergibt etwa 1,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Zahnärzte ist das im üblichen Rahmen. Über alle Branchen zusammen sind für Winterberg 291 Einträge erfasst. Meschede liegt etwa 24.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Winterberg.
Poststraße 1, 59955 Winterberg
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Winterberg kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Einzelne Leistungen sind ausdrücklich Kassenleistung mit festem Turnus, etwa die Untersuchung und die Entfernung von Zahnstein, für Kinder und Jugendliche zusätzlich die Individualprophylaxe. Andere Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung gehören nicht dazu und werden privat abgerechnet, teils mit Zuschuss aus Bonusprogrammen der Kassen. Fragen Sie vorab nach der Zuordnung.
Nicht jede Behandlung ist in vollem Umfang Kassenleistung. Bei Wurzelbehandlungen gelten bestimmte Voraussetzungen für die Übernahme, und bei Implantaten beschränkt sich die Kasse in der Regel auf den Festzuschuss für den darauf sitzenden Zahnersatz. Was darüber hinaus privat berechnet wird, muss vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart sein, damit Sie den Eigenanteil vorher kennen.
Was Betriebe im Bereich Zahnärzte typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
Ein belastbarer Vergleich bei Zahnärzte beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Wer bei Zahnärzte nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
In Nordrhein-Westfalen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Winterberg ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Bei Zahnersatz reichen Sie den Plan vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse ein, sie prüft und bewilligt den Festzuschuss. Beginnt die Behandlung vorher, riskieren Sie den Zuschuss. Der Plan weist getrennt aus, was zur Regelversorgung gehört und welcher Eigenanteil auf Sie zukommt.
Sie gehört nicht zum regulären Leistungskatalog und wird privat abgerechnet. Viele Krankenkassen beteiligen sich über Bonus- oder Satzungsleistungen mit einem Zuschuss, die Bedingungen unterscheiden sich. Die Entfernung von Zahnstein ist dagegen in einem festgelegten Turnus Kassenleistung. Fragen Sie vor dem Termin nach der Abrechnung.
Der zahnärztliche Notdienst, den die Zahnärztekammern regional organisieren und dessen Besetzung sie über Bereitschaftsnummern und ihre Internetseiten veröffentlichen. Im Notdienst wird das Notwendige behandelt, umfangreichere Arbeiten folgen bei der eigenen Praxis. Bringen Sie Versichertenkarte und, wenn vorhanden, das Bonusheft mit.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.