Cellitinnen-Marienborn Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie - Psychiatrische Institutsambulanz Zülpich (PIA)
Nideggener Straße 32, 53909 Zülpich
14 Einträge zu Ärzte und Praxen sind für Zülpich hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Ärzte und Praxen in Zülpich. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Der Auftragsbestand bei Ärzte und Praxen schwankt in Zülpich stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Verwaltungstechnisch gehört Zülpich zum Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 21.375 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 53909. Das ergibt etwa 6,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Ärzte und Praxen ist das überdurchschnittlich dicht. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 236 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Düren, rund 16 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Zülpich in der Regel mit an.
Nideggener Straße 32, 53909 Zülpich
Kölnstraße 6, 53909 Zülpich
Von-Lutzenberger-Straße 2a, 53909 Zülpich
Nideggener Straße 5, 53909 Zülpich
Von-Lutzenberger-Straße 2a, 53909 Zülpich
Von-Lutzenberger-Straße 2a, 53909 Zülpich
Nideggener Straße 28, 53909 Zülpich
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Nicht jede Praxis nimmt neue Patientinnen und Patienten auf, und die Abrechnung unterscheidet sich: Kassenpraxen rechnen über die Versichertenkarte ab, Privatpraxen nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Rechnung an Sie. Individuelle Gesundheitsleistungen sind Selbstzahlerleistungen und brauchen vorab eine schriftliche Vereinbarung. Für einzelne Facharztgruppen ist weiterhin eine Überweisung erforderlich.
Sie haben Anspruch auf Einsicht in Ihre Patientenakte und auf Kopien gegen Erstattung der Kosten, das ist bei einem Praxiswechsel der übliche Weg. Privatrechnungen folgen der Gebührenordnung für Ärzte mit Ziffern und Steigerungssätzen, jede Position ist dort benannt. Prüfen Sie Rechnung und Erstattungsbescheid Ihrer Versicherung nebeneinander.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Wer bei Ärzte und Praxen ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
Nachträge sind bei Ärzte und Praxen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Nordrhein-Westfalen teils von Nachbarbundesländern. Für Zülpich gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen.
Über die Terminservicestelle unter 116117 werden gesetzlich Versicherten Termine vermittelt, je nach Dringlichkeit innerhalb bestimmter Fristen. Hilfreich ist eine Überweisung mit Dringlichkeitsvermerk aus der Praxis. Vermittelt wird in zumutbarer Entfernung und nicht zwingend in die Wunschpraxis, der Termin kann also bei einer anderen Praxis derselben Fachgruppe liegen.
Ja, Sie haben ein Recht auf Einsicht und auf Abschriften, die Praxis darf dafür die Kosten der Kopien berechnen. Das ist beim Wechsel der Praxis oder für eine Zweitmeinung der übliche Weg. Die Unterlagen werden nach den geltenden Fristen aufbewahrt, danach besteht kein Anspruch mehr.
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.