Handwerksrolle
Die Handwerksrolle ist das amtliche Verzeichnis aller zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe, geführt von der Handwerkskammer. Wer ein Gewerk aus Anlage A der Handwerksordnung selbstständig ausübt, muss dort eingetragen sein.
Rechtsgrundlage ist § 6 der Handwerksordnung. Eingetragen wird der Betrieb, nicht die Person allein: Vermerkt sind Inhaber, Betriebssitz, das ausgeübte Gewerk und der Name des fachlichen Leiters. Die Eintragung ist Voraussetzung dafür, dass ein Betrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk überhaupt tätig werden darf. Ohne sie liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
Die Anlage A der Handwerksordnung umfasst 53 zulassungspflichtige Gewerke, darunter Maurer, Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Dachdecker, Maler und Lackierer sowie Schornsteinfeger. Zwölf dieser Gewerke wurden im Jahr 2020 wieder in die Zulassungspflicht aufgenommen, etwa Fliesenleger, Estrichleger und Rollladentechniker. Für Betriebe der Anlagen B1 und B2 gibt es keine Eintragung in die Rolle, sondern eine einfache Verzeichnismeldung.
Ob ein Betrieb eingetragen ist, lässt sich bei der zuständigen Handwerkskammer erfragen. Viele Kammern bieten dafür eine Online-Betriebssuche an. Als Auftraggeber ist das ein brauchbarer erster Prüfschritt, vor allem bei größeren Bauleistungen: Ein nicht eingetragener Betrieb darf die Arbeit im zulassungspflichtigen Bereich nicht anbieten, und Versicherungs- sowie Gewährleistungsfragen werden im Streitfall schwieriger.
Die Eintragung kostet eine einmalige Gebühr, deren Höhe die Kammer festlegt. Wer nur gelegentlich und in ganz geringem Umfang tätig wird, kann unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 der Handwerksordnung als unerheblicher Nebenbetrieb gelten und bleibt dann außen vor. Die Abgrenzung sollte im Zweifel mit der Kammer geklärt werden, bevor Aufträge angenommen werden.
Wo der Begriff vorkommt
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Ausführlich im Ratgeber
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.