Meisterpflicht
Meisterpflicht bedeutet: Ein Betrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk darf nur geführt werden, wenn der Inhaber oder ein angestellter Betriebsleiter die Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation nachweist.
Geregelt ist das in den §§ 1 und 7 der Handwerksordnung. Gleichgestellt sind unter anderem ein einschlägiger Ingenieur- oder Hochschulabschluss, eine staatlich geprüfte Techniker- oder Industriemeisterqualifikation im passenden Fach sowie anerkannte Abschlüsse aus anderen EU-Staaten. Der fachliche Leiter muss nicht der Eigentümer sein, er muss aber tatsächlich im Betrieb arbeiten und die handwerkliche Verantwortung tragen.
Für Gesellen ohne Meisterbrief gibt es die Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung, oft Altgesellenregelung genannt: sechs Jahre Tätigkeit im Gewerk, davon vier Jahre in leitender Stellung. Sie gilt nicht für die Gesundheitshandwerke und nicht für Schornsteinfeger. Daneben kennt § 8 der Handwerksordnung die Ausnahmebewilligung im Einzelfall, etwa bei besonderer Härte oder nachgewiesener praktischer Befähigung.
Die Meisterpflicht betrifft nur die selbstständige Betriebsführung, nicht die Mitarbeit. Ein Geselle darf in einem meistergeführten Betrieb alle Arbeiten ausführen. Für Auftraggeber heißt das: Der Monteur vor Ort muss kein Meister sein, der Betrieb dahinter braucht aber einen. Bei Zweifeln hilft ein Blick in die Betriebssuche der Handwerkskammer.
Beim Betriebsübergang im Erbfall gilt eine Übergangsregelung: Erben, Ehegatten oder Lebenspartner dürfen den Betrieb nach § 4 der Handwerksordnung eine begrenzte Zeit ohne eigenen Meisterbrief weiterführen und müssen in dieser Zeit einen fachlichen Leiter einsetzen. Wer dauerhaft ohne Meister und ohne Ausnahmebewilligung arbeitet, riskiert die Untersagung des Betriebs und ein Bußgeld.
Wo der Begriff vorkommt
Verwandte Begriffe
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.