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Innung

Definition

Eine Innung ist der freiwillige Fachverband der Betriebe eines Gewerks in einem Kreis oder einer Stadt. Anders als die Handwerkskammer ist die Mitgliedschaft nicht verpflichtend.

Innungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts nach § 52 der Handwerksordnung. Sie bündeln die Betriebe eines Gewerks, etwa die Elektro-Innung oder die Innung für Sanitär, Heizung und Klima eines Landkreises. Über den Landesinnungsverband und den Zentralverband gehören sie zur bundesweiten Fachorganisation des jeweiligen Handwerks. Mehrere Innungen eines Bezirks bilden zusammen die Kreishandwerkerschaft.

Die Innung organisiert überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, stellt Prüfungsausschüsse, verhandelt teilweise Tarifverträge mit den Gewerkschaften und betreibt Schlichtungsstellen. Viele Innungen führen eigene Fachbetriebslisten und vergeben ein Innungszeichen, das Mitglieder in Werbung und Fahrzeugbeschriftung führen dürfen. Eine Qualitätsgarantie ist die Mitgliedschaft nicht, sie zeigt aber die Einbindung in die Fachorganisation.

Für Auftraggeber ist der Innungsbezug vor allem bei Streit nützlich. Viele Innungen und Kreishandwerkerschaften bieten eine kostenfreie oder günstige Schlichtung an, wenn der beauftragte Betrieb Mitglied ist. Das lohnt sich oft, bevor ein Gutachter beauftragt oder geklagt wird. Fragen Sie den Betrieb direkt nach seiner Innungszugehörigkeit, sie steht nicht in jedem Impressum.

Die Innungsbeiträge kommen zum Kammerbeitrag hinzu und werden freiwillig übernommen. Nicht jeder gute Betrieb ist Mitglied, gerade kleine Einzelunternehmen verzichten aus Kostengründen. Umgekehrt sagt die Mitgliedschaft nichts über die Qualität einer einzelnen Ausführung aus. Sie erleichtert dem Betrieb aber den Zugang zu Weiterbildung, Fachinformationen und gemeinsamen Einkaufs- und Ausschreibungsvorteilen.

Wo der Begriff vorkommt

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Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.