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Was kostet ein Anwalt? Erstberatung, Gebühren, Hilfen

26. Oktober 2026 · Redaktion

Anwalt berät eine Mandantin im Büro

Ein erstes Beratungsgespräch darf Verbrauchern höchstens 190 Euro netto berechnet werden, jede weitere Beratung höchstens 250 Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ab der Vertretung nach außen richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert: Bei einem Streit um 5.000 Euro kostet ein außergerichtliches Anwaltsschreiben rund 480 Euro netto, also etwa 570 Euro mit Umsatzsteuer. Wer wenig Einkommen hat, bekommt Beratungshilfe für 15 Euro Eigenanteil.

Anwaltskosten wirken unberechenbar, folgen aber einem festen System. Es lohnt sich, es zu kennen, bevor man das Mandat erteilt.

Die Erstberatung

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat soll der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Kommt keine zustande, gilt die gesetzliche Obergrenze aus § 34 RVG: höchstens 250 Euro für eine Beratung, höchstens 190 Euro für das erste Beratungsgespräch, jeweils netto zuzüglich Umsatzsteuer.

Wird aus der Beratung ein Mandat, wird die Beratungsgebühr auf die weitere Tätigkeit angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Fragen Sie beim Terminieren nach dem Preis, viele Kanzleien nennen ihn von sich aus.

Außergerichtliche Vertretung

Sobald der Anwalt für Sie nach außen tätig wird, entsteht eine Geschäftsgebühr. Sie bemisst sich nach dem Gegenstandswert und liegt im Rahmen von 0,5 bis 2,5; üblich ist der Satz 1,3 für durchschnittliche Fälle.

Gegenstandswert bis1,0-Gebühr
500 €51,50 €
2.000 €176,00 €
5.000 €354,50 €
9.000 €592,50 €
50.000 €1.357,00 €
Anlage 2 zum RVG, Fassung 2025.

Rechenbeispiel. Streitwert 5.000 Euro, Geschäftsgebühr 1,3: 460,85 Euro, dazu die Auslagenpauschale von 20 Euro, zusammen 480,85 Euro netto. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind das 572,21 Euro.

Was ein Prozess kostet

Vor Gericht kommen mehrere Gebühren zusammen: eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr und, wenn man sich einigt, eine Einigungsgebühr. Dazu kommen die Gerichtskosten, die sich ebenfalls nach dem Streitwert richten, sowie Auslagen für Zeugen und Sachverständige.

Wichtig ist die Kostenfolge: Wer den Prozess verliert, trägt in der Regel auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit, dort trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten im versicherten Bereich, verlangt aber meist eine Deckungszusage vor Beauftragung und hat Wartezeiten.

Vereinbarungen: was erlaubt ist

Ein Honorar oberhalb der gesetzlichen Gebühren ist möglich, braucht aber eine Vergütungsvereinbarung in Textform. Stundensätze von 150 bis 400 Euro sind je nach Fachgebiet und Region üblich.

Unter die gesetzlichen Gebühren darf ein Anwalt bei gerichtlicher Vertretung nicht gehen. Erfolgshonorare sind nur in engen Grenzen zulässig, etwa bei kleineren Forderungen oder wenn Sie sonst von der Rechtsverfolgung abgehalten würden.

Wenn das Geld fehlt

Beratungshilfe gibt es für die außergerichtliche Beratung und Vertretung, wenn Einkommen und Vermögen gering sind. Den Berechtigungsschein stellt das Amtsgericht aus, der Eigenanteil beim Anwalt beträgt 15 Euro.

Prozesskostenhilfe deckt die Kosten eines Gerichtsverfahrens, wenn die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Je nach Einkommen zahlt der Staat ganz oder gegen Raten. Achtung: Die Kosten der Gegenseite sind davon nicht erfasst.

Erste Anlaufstellen sind das Amtsgericht am Wohnort und die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Wie Sie sich auf Behördentermine vorbereiten, steht im Ratgeber Behördengang vorbereiten.

Vor dem Mandat klären

  1. Welche Gebühren entstehen, und nach welchem Gegenstandswert?
  2. Wird nach RVG oder nach Stundensatz abgerechnet?
  3. Was kostet der Fall, wenn er vor Gericht geht?
  4. Wer trägt die Kosten, wenn wir verlieren?
  5. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung, und wer holt die Deckungszusage ein?
  6. Gibt es einen Fachanwaltstitel im passenden Gebiet?

Kanzleien in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis unter Rechtsanwälte.

Häufige Fragen

Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?

Für Verbraucher höchstens 190 Euro netto, wenn nichts anderes vereinbart ist. Mit Umsatzsteuer sind das rund 226 Euro. Viele Kanzleien nehmen weniger, fragen Sie vorab.

Wie berechnen sich Anwaltsgebühren?

Nach dem Gegenstandswert. Aus der Tabelle des RVG ergibt sich eine 1,0-Gebühr, die je nach Tätigkeit mit einem Faktor multipliziert wird, etwa 1,3 für ein durchschnittliches außergerichtliches Mandat. Dazu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.

Was kostet ein Anwaltsschreiben?

Bei 5.000 Euro Gegenstandswert rund 572 Euro brutto, bei 2.000 Euro rund 296 Euro. Der Betrag hängt allein vom Wert der Sache ab, nicht von der Länge des Schreibens.

Wer zahlt, wenn ich den Prozess gewinne?

In Zivilsachen trägt die unterlegene Partei die Kosten, auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in erster Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst.

Was ist Beratungshilfe?

Staatliche Hilfe für die außergerichtliche Beratung bei geringem Einkommen. Den Schein gibt das Amtsgericht, beim Anwalt zahlen Sie 15 Euro Eigenanteil.

Kann ich mit dem Anwalt ein Erfolgshonorar vereinbaren?

Nur ausnahmsweise. Das Gesetz erlaubt es vor allem bei geringeren Forderungen oder wenn Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden. Vereinbarungen über dem gesetzlichen Satz brauchen immer die Textform.

Quellen

Betriebe zu diesem Thema

Im Verzeichnis stehen 6.263 Einträge im Bereich Rechtsanwälte mit Adresse und Kontakt, soweit hinterlegt.

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Kategorien: Für Auftraggeber

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