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Apotheken in Bebra

Kurz gesagt

2 Betriebe aus dem Bereich Apotheken sind für Bebra gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.

In Bebra gehört Apotheken zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.

Bei Apotheken zählt in Bebra die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.

Bebra liegt im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 36179 kommen 13.908 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Apotheken in Bebra im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 180 Einträge. Bad Hersfeld liegt etwa 12.8 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Bebra.

Die Einträge im Überblick

Sie betreiben in Bebra einen Betrieb im Bereich Apotheken und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.

Wer dauerhaft mehrere Arzneimittel anwendet, hat Anspruch auf einen Medikationsplan. Apotheken bieten zudem Botendienste an und beliefern Pflegeeinrichtungen im Rahmen von Versorgungsverträgen. Beim Versandhandel gilt für verschreibungspflichtige Mittel derselbe einheitliche Preis, und für den Versand aus dem Ausland gelten eigene Regeln, die Sie vor der Bestellung kennen sollten.

Das gehört zum Leistungsbild

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept
  • Botendienst nach Hause
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Rezepturen aus eigener Herstellung

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Für Apotheken gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt

Was den Preis bestimmt

Bei Apotheken trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.

Nachbarorte

Bebra gehört zu Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.

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Fragen und Antworten

Wie finde ich die Notdienstapotheke?

Der Notdienst wechselt nach einem regionalen Plan der Apothekerkammer. Die diensthabende Apotheke steht im Aushang jeder Apotheke, in der Tagespresse und in den Notdienstsuchen der Kammern. Im Nacht- und Notdienst fällt eine gesetzlich festgelegte Zusatzgebühr an, die auch bei Zuzahlungsbefreiung zu zahlen ist.

Was tun bei einem Lieferengpass?

Die Apotheke prüft, ob ein wirkstoffgleiches Präparat eines anderen Herstellers oder eine andere Packungsgröße verfügbar ist, dafür gelten erweiterte Austauschregeln. Möglich ist auch die Rücksprache mit der verordnenden Praxis über eine Alternative. Fragen Sie nach einer Vorbestellung, viele Mittel sind am Folgetag lieferbar.

Wie hoch ist die Zuzahlung auf ein Rezept?

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel kostet. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Zum Nachschlagen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.