Immobilienmakler in Bergen (Landkreis Traunstein)
Noch kein Immobilienbüro für Bergen (Landkreis Traunstein) im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.
- 0Einträge
- 4.970Einwohner
- BayernBundesland
- 83346Postleitzahl
Diese Übersicht für Bergen (Landkreis Traunstein) richtet sich an alle, die Verkaufen, Vermieten, Bewertung, Provision planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Für Immobilienmakler ist Bergen (Landkreis Traunstein) Teil eines größeren Versorgungsgebiets. Ein Betrieb, der ohnehin im Ort zu tun hat, nimmt kleinere Arbeiten oft mit.
Verwaltungstechnisch gehört Bergen (Landkreis Traunstein) zum Landkreis Traunstein (Bayern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 4.970 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 83346. Insgesamt führt das Verzeichnis 23 Einträge für Bergen (Landkreis Traunstein) über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Rosenheim, rund 33.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Bergen (Landkreis Traunstein) in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Bergen (Landkreis Traunstein) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Gem. Wohnungsbaugenossenschaft Haidforst eG Traunstein, rund 7.9 km
- Engel & Völkers Prien am Chiemsee, rund 18.3 km
- Chiemsee Villa Immobilien Prien am Chiemsee, rund 18.4 km
- Bad Reichenhaller Wohnbau GmbH Bad Reichenhall, rund 21.5 km
- Alphaus Immobilien Bad Reichenhall, rund 22.1 km
- Pichler Bad Reichenhall, rund 23.5 km
- Fleckenstein Immobilien Rosenheim, rund 33.2 km
- GWG Wasserburg eG Wasserburg am Inn, rund 37.4 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Bergen (Landkreis Traunstein) im Bereich Immobilienmakler arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher wird die Provision seit Ende zweitausendzwanzig geteilt: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte, und die andere Seite zahlt erst, wenn die Zahlung des Auftraggebers nachgewiesen ist. Der Maklervertrag bedarf dabei der Textform. Fällig wird die Provision erst mit dem wirksamen Kaufvertrag, nicht für Besichtigungen.
Vor dem Notartermin prüft ein Makler die Finanzierung der Interessenten, denn ein geplatzter Termin kostet alle Beteiligten Zeit und Geld. Reservierungsvereinbarungen gegen Gebühr sind rechtlich heikel und häufig unwirksam. Bei der Übergabe entsteht ein Protokoll mit Zählerständen und Schlüsselzahl. Die Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise die Käuferseite, den Steuersatz legt das Bundesland fest.
Leistungen im Überblick
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Verkauf von Haus und Wohnung
- Marktwerteinschätzung
- Exposé und Besichtigungen
- Begleitung bis zum Notartermin
Angebote richtig vergleichen
Wer bei Immobilienmakler ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Zur Preisfrage
Wer bei Immobilienmakler nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
In der Umgebung
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Bergen (Landkreis Traunstein) gilt das Landesrecht von Bayern.
Mehr aus diesem Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Wie entsteht der Angebotspreis?
Über den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte, über den Ertragswert bei vermieteten Objekten und über den Sachwert bei besonderen Häusern. Grundlage sind Bodenrichtwerte und Auswertungen der Gutachterausschüsse. Ein zu hoher Startpreis verlängert die Vermarktung und führt am Ende häufig zu einem niedrigeren Ergebnis.
Was kann ich von einem Makler verlangen?
Eine begründete Preiseinschätzung, vollständige Unterlagen, ein Exposé mit den gesetzlich geforderten Energieangaben, gesteuerte Besichtigungen und eine Rückmeldung zum Vermarktungsstand. Bei einem Alleinauftrag gehört ein regelmäßiger Bericht dazu. Lassen Sie sich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten des Auftrags vor der Unterschrift zeigen.
Wie lange dauert ein Verkauf?
Von der Beauftragung bis zum Notartermin vergehen bei marktgerechtem Preis und vollständigen Unterlagen meist einige Wochen bis wenige Monate, danach folgt die Zeit bis zur Kaufpreiszahlung. Verzögerungen entstehen fast immer an zwei Stellen: bei fehlenden Unterlagen und bei der Finanzierungszusage der Interessenten.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Zum Nachschlagen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
