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Friseure in Bogen

Kurz gesagt

Aktuell stehen für Bogen 2 Einträge zum Stichwort Friseure im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.

In Bogen gehört Friseure zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.

Bei Friseure zählt in Bogen die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.

Bogen liegt im Landkreis Straubing-Bogen in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 10.333 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 94327. Das ergibt etwa 1,9 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Friseure ist das im üblichen Rahmen. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 106 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Regensburg, rund 43.4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Bogen in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

Sie betreiben in Bogen einen Betrieb im Bereich Friseure und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Zweithaar ist ein eigenes Feld: Bei krankheitsbedingtem Haarverlust übernimmt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung einen Festbetrag für eine Perücke, den Rest zahlen Sie zu. Nicht jeder Salon ist dafür eingerichtet, denn es braucht Anpassung, Zuschnitt und später Aufarbeitung. Dauerwellen und Keratinglättungen verändern dagegen die Haarstruktur dauerhaft und wachsen nur heraus.

Hinter der Ladentheke gibt es verschiedene Modelle: angestellte Kräfte, selbstständige Personen mit gemietetem Stuhl und Auszubildende, die unter Aufsicht zu niedrigeren Modellpreisen arbeiten. Mobile Friseure kommen in die Wohnung oder ins Pflegeheim und berechnen dafür Anfahrt. Wer einen festen Termin bei einer bestimmten Person will, sollte sie beim Buchen namentlich nennen.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Damen- und Herrenschnitte
  • Haarpflege und Kopfhautbehandlung
  • Farbe, Strähnen und Balayage
  • Barbier und Bartpflege

Woran Sie Angebote messen

Wer bei Friseure ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten

Zur Preisfrage

Bei Friseure wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Auch im Umland

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Bogen gilt das Landesrecht von Bayern.

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Die wiederkehrenden Fragen

Kann jeder Salon meine gefärbten Haare wieder aufhellen?

Das hängt davon ab, was vorher im Haar war. Auf dunkle Oxidationsfarbe oder auf Henna reagiert eine Blondierung anders als auf Naturhaar. Salons verlangen deshalb vor einer großen Farbveränderung oft eine Strähnenprobe und planen mehrere Sitzungen, statt alles an einem Termin zu versuchen.

Was tun, wenn das Ergebnis nicht stimmt?

Sprechen Sie es noch im Salon oder zeitnah danach an. Bei einer mangelhaften Leistung hat der Betrieb zuerst das Recht, nachzuarbeiten. Fotos vom Wunschergebnis und vom tatsächlichen Ergebnis helfen dabei. Ein Farbton, der Ihnen nachträglich nicht mehr gefällt, ist dagegen kein Mangel.

Wie lange hält eine Dauerwelle?

Sie verändert die Struktur des behandelten Haares dauerhaft, verschwindet also nicht, sondern wächst heraus. Sichtbar bleibt sie, bis die gewellten Längen abgeschnitten sind, der nachwachsende Ansatz bleibt glatt. Auf stark blondiertem oder mehrfach gefärbtem Haar raten Salons oft ab, weil die Struktur bereits vorbelastet ist.

Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?

Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Begriffe dazu

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.