Immobilienmakler in Brieselang
Für Brieselang fehlt zu Immobilienmakler bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 13.204Einwohner
- BrandenburgBundesland
- 14656Postleitzahl
Für Brieselang listet diese Seite Betriebe im Bereich Immobilienmakler. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Kleinere Städte haben bei Immobilienmakler selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.
Brieselang liegt im Landkreis Havelland in Brandenburg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 13.204 Einwohner und die Postleitzahl 14656. Über alle Branchen zusammen sind für Brieselang 41 Einträge erfasst. Mit 20.7 Kilometern Entfernung ist Potsdam der nächste größere Ort, was die Auswahl in Brieselang praktisch erweitert.
Wer ist gelistet?
In Brieselang ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Schacher Immobilien Falkensee, rund 6.9 km
- Havelgrund Immobilien Falkensee, rund 7 km
- Böttger & Scheffler Immobilien Falkensee, rund 7.4 km
- H. & F. Rövenich Berlin, rund 12.8 km
- Oberkrämer-Immobilien Andreas H. Kallmeier Oberkrämer, rund 16.7 km
- Wohnungsgenossenschaft "VORWÄRTS" VELTEN eG Velten, rund 16.8 km
- vivavilla Immobilien Potsdam, rund 19.4 km
- Von Poll Immobilien Potsdam, rund 20 km
Wer in Brieselang im Bereich Immobilienmakler arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher wird die Provision seit Ende zweitausendzwanzig geteilt: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte, und die andere Seite zahlt erst, wenn die Zahlung des Auftraggebers nachgewiesen ist. Der Maklervertrag bedarf dabei der Textform. Fällig wird die Provision erst mit dem wirksamen Kaufvertrag, nicht für Besichtigungen.
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt, und die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Inserat und Besichtigung ist der Energieausweis Pflicht, seine Kennwerte müssen in der Anzeige stehen. Ein Alleinauftrag bindet für eine Laufzeit, dafür arbeitet der Makler mit mehr Einsatz, ein einfacher Auftrag lässt Parallelvermarktung zu.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Was Betriebe im Bereich Immobilienmakler typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Marktwerteinschätzung
- Unterlagenbeschaffung beim Amt
- Vermietung und Mietersuche
- Exposé und Besichtigungen
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Ein Betrieb, der bei Immobilienmakler von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Was den Preis bestimmt
Kostenangaben zu Immobilienmakler schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
In der Umgebung
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Brandenburg teils von Nachbarbundesländern. Für Brieselang gilt das Landesrecht von Brandenburg.
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Die wiederkehrenden Fragen
Wann wird die Provision fällig?
Erst wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, beim Immobilienkauf also nach der notariellen Beurkundung. Für Exposés, Besichtigungen und Inserate darf ohne besondere Vereinbarung nichts gesondert verlangt werden. Scheitert der Vertrag, entsteht kein Anspruch, auch nicht anteilig.
Was kann ich von einem Makler verlangen?
Eine begründete Preiseinschätzung, vollständige Unterlagen, ein Exposé mit den gesetzlich geforderten Energieangaben, gesteuerte Besichtigungen und eine Rückmeldung zum Vermarktungsstand. Bei einem Alleinauftrag gehört ein regelmäßiger Bericht dazu. Lassen Sie sich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten des Auftrags vor der Unterschrift zeigen.
Muss ich Mängel offenlegen?
Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Zum Weiterlesen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
