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Restaurants in Brühl

Kurz gesagt

Für Brühl führt dieses Verzeichnis 79 Einträge zu Restaurants. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.

Restaurants in Brühl: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.

In Brühl kennen sich die Betriebe im Bereich Restaurants untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.

Verwaltungstechnisch gehört Brühl zum Kreis Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 45.515 Einwohner und die Postleitzahl 50321. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Restaurants in Brühl überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 17,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 484 Einträge für Brühl über alle Branchen hinweg. Köln liegt etwa 12.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Brühl.

Betriebe im Verzeichnis

Kolosseum-Brühl

Bahnhofstraße 1, 68782 Brühl

  • Telefon +49 6202 9288685
  • Öffnungszeiten Mo 11:30–14:30 Uhr und 17:00–22:30 Uhr · Di 11:30–14:30 Uhr und 17:00–22:30 Uhr · Mi 11:30–14:30 Uhr und 17:00–22:30 Uhr · Do geschlossen · Fr 11:30–14:30 Uhr und 17:00–22:30 Uhr · Sa 16:00–22:30 Uhr · So 11:30–22:30 Uhr · Feiertags 11:30–22:30 Uhr
  • Website kolosseum-bruehl.de

Details zum Eintrag

Ratsstube da Salvatore

Hauptstraße 2, 68782 Brühl

  • Telefon +49 6202 9479590
  • Öffnungszeiten Mo 11:30–14:30 Uhr und 17:30–24:00 Uhr · Di geschlossen · Mi 11:30–14:30 Uhr und 17:30–24:00 Uhr · Do 11:30–14:30 Uhr und 17:30–24:00 Uhr · Fr 11:30–14:30 Uhr und 17:30–24:00 Uhr · Sa 11:30–14:30 Uhr und 17:30–24:00 Uhr · So, Feiertags 11:30–14:30 Uhr und 17:30–24:00 Uhr

Details zum Eintrag

Einträge 1 bis 60 von 79, sortiert nach Vollständigkeit der Angaben. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet.

Seite 1 von 2 · 79 Einträge insgesamt

Betriebe aus Brühl können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Gastronomie muss über die vierzehn kennzeichnungspflichtigen Allergene informieren, mündlich ist zulässig, wenn eine schriftliche Dokumentation im Haus vorliegt und in der Karte darauf hingewiesen wird. Zusatzstoffe stehen als Fußnoten hinter den Gerichten. Wer glutenfrei oder nussfrei essen muss, fragt deshalb sinnvollerweise nicht nach dem Gericht, sondern nach der Zubereitung in derselben Pfanne.

Getränke tragen die Kalkulation: Der prozentuale Aufschlag liegt dort höher als bei Speisen, weil Miete, Personal und Energie mitverdient werden müssen. Offener Wein wird mit Füllmenge ausgeschenkt und auf der Karte so ausgewiesen. Mitgebrachte Flaschen sind nur nach Absprache und gegen Korkgeld üblich, Leitungswasser ist eine freiwillige Leistung des Hauses.

Das gehört zum Leistungsbild

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Vegetarische und vegane Gerichte
  • Terrasse und Biergarten
  • Feiern und Familienfeste
  • Außer-Haus-Verkauf

Vor der Beauftragung klären

Wer bei Restaurants ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen

Was das kostet

Kostenangaben zu Restaurants schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.

Betriebe in der Nähe

Für Vorhaben in Brühl ist die Verwaltung in Kreis Rhein-Erft-Kreis der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

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Die wiederkehrenden Fragen

Wie viel Vorlauf braucht eine Feier?

Für einen abgetrennten Raum an Wochenenden im Dezember oder in der Hochzeitssaison rechnen Sie in Monaten, für einen normalen Abend genügen meist Tage. Die Küche braucht die verbindliche Personenzahl einige Tage vorher, da danach eingekauft wird. Nachmeldungen sind leichter als Abmeldungen.

Woran erkenne ich, ob frisch gekocht wird?

An der Länge der Karte, an saisonalen Zutaten und an der Wartezeit: Gerichte, die sofort kommen, waren vorbereitet. Fragen Sie nach dem Tagesgericht, es entsteht meist aus dem, was frisch eingekauft wurde. Eine Tafel mit wechselnden Gerichten sagt mehr als die gedruckte Karte.

Wie melde ich eine Unverträglichkeit richtig an?

Am besten schon bei der Reservierung und dann noch einmal bei der Bestellung. Die Küche kann Gerichte umbauen, wenn sie es rechtzeitig weiß. Bei schweren Allergien fragen Sie nach gemeinsam genutzten Fritteusen und Schneidbrettern, denn Spuren entstehen meist nicht im Rezept, sondern im Arbeitsablauf.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?

In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.

Begriffe dazu

Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.