Gemeinschaftspraxis Dr. Eholzer & Dr. Leeb
Perlasberger Straße 60, 94469 Deggendorf
In Deggendorf sind derzeit 18 Betriebe im Bereich Zahnärzte verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
Diese Übersicht für Deggendorf richtet sich an alle, die Kontrolle, Schmerzen, Zahnersatz, Notdienst planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Bei Zahnärzte sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.
Deggendorf ist Teil des Landkreis Deggendorf in Bayern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 35.757 Einwohner und die Postleitzahl 94469. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Zahnärzte in Deggendorf überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 5,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 664 Einträge für Deggendorf über alle Branchen hinweg. Passau liegt etwa 45.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Deggendorf.
Sie betreiben in Deggendorf einen Betrieb im Bereich Zahnärzte und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Die zahnärztliche Abrechnung teilt sich: Regelversorgung über die Krankenkasse, alles darüber als Eigenanteil. Vor größeren Arbeiten erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan, den die Krankenkasse vorab prüft. Beim Zahnersatz zahlt die Kasse einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich mit lückenlos geführtem Bonusheft erhöht. Angebote vergleichen lassen sich deshalb nur über den Heil- und Kostenplan.
Zahnzusatzversicherungen haben eigene Regeln: Wartezeiten, Staffelungen der Erstattung in den ersten Jahren und Ausschlüsse für bereits begonnene oder angeratene Behandlungen. Wer erst nach dem Befund abschließt, erhält für diesen Fall meist nichts. Für die Erstattung wird häufig der Heil- und Kostenplan vorab eingereicht, ähnlich wie bei der Krankenkasse.
Was Betriebe im Bereich Zahnärzte typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
Achten Sie bei Zahnärzte darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Bei Zahnärzte entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Deggendorf liegt in Landkreis Deggendorf. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Bei Zahnersatz reichen Sie den Plan vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse ein, sie prüft und bewilligt den Festzuschuss. Beginnt die Behandlung vorher, riskieren Sie den Zuschuss. Der Plan weist getrennt aus, was zur Regelversorgung gehört und welcher Eigenanteil auf Sie zukommt.
Ja. Bei Zahnersatz können Sie in einer anderen Praxis einen weiteren Heil- und Kostenplan erstellen lassen, einige Krankenkassen bieten dafür eigene Vergleichsangebote an. Achten Sie darauf, dass beide Pläne denselben Befund und denselben Umfang abbilden, sonst vergleichen Sie unterschiedliche Behandlungen.
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.