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Restaurants in Deggendorf

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 55 Betriebe für Restaurants in Deggendorf. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Einen Restaurant in Deggendorf zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.

In Deggendorf kennen sich die Betriebe im Bereich Restaurants untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.

Deggendorf liegt im Landkreis Deggendorf in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 35.757 Einwohner und die Postleitzahl 94469. Das ergibt etwa 15,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Restaurants ist das überdurchschnittlich dicht. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 664 Einträge. Passau liegt etwa 45.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Deggendorf.

Betriebe im Verzeichnis

Da Luigi

Donaustraße 1, Deggendorf

  • Telefon +49 991 40519039
  • Öffnungszeiten Mo geschlossen · Di 11:00–14:00 Uhr und 17:00–22:00 Uhr · Mi 11:00–14:00 Uhr und 17:00–22:00 Uhr · Do 11:00–14:00 Uhr und 17:00–22:00 Uhr · Fr 11:00–14:00 Uhr und 17:00–22:00 Uhr · Sa 11:00–22:00 Uhr · So 11:00–22:00 Uhr · Feiertags 11:00–22:00 Uhr
  • Website pizzeriadaluigi.de

Details zum Eintrag

Maison

Pfleggasse 16, 94469 Deggendorf

  • Öffnungszeiten Mo–Do 11:30–15:00 Uhr und 16:00–22:00 Uhr · Fr, Sa 12:00–22:30 Uhr · So, Feiertags 12:00–22:00 Uhr

Details zum Eintrag

Pizza Express

Donaustraße 21, Deggendorf

  • Öffnungszeiten Mi–Sa 11:00–14:00 Uhr und 17:00–22:00 Uhr · Feiertags, So 11:00–14:00 Uhr und 17:00–21:00 Uhr · Mo, Di geschlossen

Details zum Eintrag

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Gastronomie muss über die vierzehn kennzeichnungspflichtigen Allergene informieren, mündlich ist zulässig, wenn eine schriftliche Dokumentation im Haus vorliegt und in der Karte darauf hingewiesen wird. Zusatzstoffe stehen als Fußnoten hinter den Gerichten. Wer glutenfrei oder nussfrei essen muss, fragt deshalb sinnvollerweise nicht nach dem Gericht, sondern nach der Zubereitung in derselben Pfanne.

Die Karte verrät die Arbeitsweise: Ein kleines, wöchentlich wechselndes Angebot spricht für frische Zubereitung, eine sehr lange Karte quer durch mehrere Länderküchen für weitgehende Vorbereitung. Rechtlich festgelegt sind nur wenige Angaben, etwa die Tierart beim Fleisch, während Wörter wie hausgemacht keine gesetzliche Definition haben. Feste Ruhetage und Betriebsferien gehören in inhabergeführten Häusern dazu.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Reservierung für Gruppen
  • Vegetarische und vegane Gerichte
  • Terrasse und Biergarten
  • Außer-Haus-Verkauf

Angebote richtig vergleichen

Ein Betrieb, der bei Restaurants von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum

Zur Preisfrage

Preise im Bereich Restaurants lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

Nachbarorte

Für Vorhaben in Deggendorf ist die Verwaltung in Landkreis Deggendorf der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

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Häufige Fragen

Wie melde ich eine Unverträglichkeit richtig an?

Am besten schon bei der Reservierung und dann noch einmal bei der Bestellung. Die Küche kann Gerichte umbauen, wenn sie es rechtzeitig weiß. Bei schweren Allergien fragen Sie nach gemeinsam genutzten Fritteusen und Schneidbrettern, denn Spuren entstehen meist nicht im Rezept, sondern im Arbeitsablauf.

Muss ich zahlen, wenn ich reserviert habe und nicht komme?

Eine Reservierung ist eine Absprache, kein Bestellvertrag, deshalb wird in der Praxis selten etwas verlangt. Anders liegt es bei vereinbarten Menüs für Gruppen oder bei Tickets für Silvester und Feiertage, dort sind Anzahlung und Stornostaffel üblich und wirksam vereinbart. Sagen Sie rechtzeitig ab.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Hintergrund und Begriffe

Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.