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Restaurants in Dreieich

Kurz gesagt

Für Dreieich führt dieses Verzeichnis 48 Einträge zu Restaurants. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.

Wer Essen gehen, Reservierung, Küche, Mittagstisch in Dreieich beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Dreieich ist eine Mittelstadt mit rund 42.389 Einwohnern. Bei Restaurants ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.

Dreieich ist Teil des Landkreis Offenbach in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 42.389 Einwohner und die Postleitzahl 63303. Das ergibt etwa 11,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Restaurants ist das überdurchschnittlich dicht. Über alle Branchen zusammen sind für Dreieich 251 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Frankfurt am Main, rund 10.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Dreieich in der Regel mit an.

Wer ist gelistet?

Zum Haag

Im Haag 1, 63303 Dreieich

  • Öffnungszeiten Di–Fr 17:00–22:00 Uhr · Sa 15:00–23:00 Uhr · So 12:00–22:00 Uhr · Mo geschlossen

Details zum Eintrag

Sie betreiben in Dreieich einen Betrieb im Bereich Restaurants und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Die warme Küche schließt fast überall deutlich vor dem Lokal, häufig eine Stunde früher. Tische werden im Takt vergeben, an stark gebuchten Abenden mit einem festen Zeitfenster. Große Runden werden vorbestellt, weil die Küche sonst nicht parallel anrichten kann. Betriebe ab einer bestimmten Größe müssen für Speisen zum Mitnehmen auch eine Mehrwegverpackung anbieten.

Getränke tragen die Kalkulation: Der prozentuale Aufschlag liegt dort höher als bei Speisen, weil Miete, Personal und Energie mitverdient werden müssen. Offener Wein wird mit Füllmenge ausgeschenkt und auf der Karte so ausgewiesen. Mitgebrachte Flaschen sind nur nach Absprache und gegen Korkgeld üblich, Leitungswasser ist eine freiwillige Leistung des Hauses.

Was üblicherweise angeboten wird

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Mittagstisch und Abendkarte
  • Feiern und Familienfeste
  • Reservierung für Gruppen
  • Außer-Haus-Verkauf

Vor der Beauftragung klären

Ein belastbarer Vergleich bei Restaurants beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum

Wie abgerechnet wird

Für Restaurants in Dreieich gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.

Betriebe in der Nähe

Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Dreieich reicht bis in Landkreis Offenbach hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.

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Häufige Fragen

Muss ich zahlen, wenn ich reserviert habe und nicht komme?

Eine Reservierung ist eine Absprache, kein Bestellvertrag, deshalb wird in der Praxis selten etwas verlangt. Anders liegt es bei vereinbarten Menüs für Gruppen oder bei Tickets für Silvester und Feiertage, dort sind Anzahlung und Stornostaffel üblich und wirksam vereinbart. Sagen Sie rechtzeitig ab.

Darf ich Reste mitnehmen?

Ja, das ist verbreitet, viele Häuser geben eine Box aus, teils gegen einen kleinen Betrag für die Verpackung. Mit der Übergabe liegen Kühlung und Wiedererwärmung bei Ihnen, damit endet auch die Verantwortung des Betriebs. Bei rohen Speisen und stark gefüllten Gerichten wird davon abgeraten.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Was bedeutet Abnahme?

Die Abnahme ist die Erklärung, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Sie löst die Zahlungspflicht aus und startet die Gewährleistungsfrist. Was Sie dabei nicht rügen, ist später schwerer durchzusetzen.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Zum Nachschlagen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.