Friseur Kosmetiker Visagist Peter Scholles
Eaubonner Straße 27A, 55257 Eltville am Rhein
In Eltville am Rhein sind derzeit 24 Betriebe im Bereich Friseure verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Friseure in Eltville am Rhein. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Eltville am Rhein ist eine Kleinstadt mit etwa 17.040 Einwohnern. Betriebe im Bereich Friseure arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Eltville am Rhein liegt im Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf 8 Postleitzahlen von 55126 bis 65347 kommen 17.040 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 14,1 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Eltville am Rhein 400 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Wiesbaden, rund 10.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Eltville am Rhein in der Regel mit an.
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig, es steht in der Anlage A der Handwerksordnung. Ein Salon wird also von einer Meisterin, einem Meister oder einer gleichgestellten Betriebsleitung geführt. Preise richten sich nach Haarlänge und Arbeitszeit, nicht nach Geschlecht, seit die getrennten Damen- und Herrenpreislisten als benachteiligend gelten. Farbtechniken werden fast überall zusätzlich zum Schnitt berechnet.
Zweithaar ist ein eigenes Feld: Bei krankheitsbedingtem Haarverlust übernimmt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung einen Festbetrag für eine Perücke, den Rest zahlen Sie zu. Nicht jeder Salon ist dafür eingerichtet, denn es braucht Anpassung, Zuschnitt und später Aufarbeitung. Dauerwellen und Keratinglättungen verändern dagegen die Haarstruktur dauerhaft und wachsen nur heraus.
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
Für Friseure gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Friseure. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Eltville am Rhein einhalten kann.
Eltville am Rhein gehört zu Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
In aller Regel die Farbe, weil Einwirkzeit, Materialverbrauch und Nachbehandlung dazukommen. Preislisten trennen deshalb Ansatzfarbe, Längenausgleich, Strähnen und Tönung. Lassen Sie sich vor dem Anrühren sagen, welche Posten zusammenkommen, denn nach dem Auftragen lässt sich der Umfang nicht mehr reduzieren.
Nein, die ausgezeichneten Preise sind Endpreise für die Leistung, Trinkgeld bleibt freiwillig. Üblich ist ein kleiner Aufschlag, gern direkt an die Person, die gearbeitet hat. Bei Kartenzahlung lohnt die Nachfrage, ob der Aufschlag dort ankommt, in manchen Salons läuft er über die Kasse.
Das hängt davon ab, was vorher im Haar war. Auf dunkle Oxidationsfarbe oder auf Henna reagiert eine Blondierung anders als auf Naturhaar. Salons verlangen deshalb vor einer großen Farbveränderung oft eine Strähnenprobe und planen mehrere Sitzungen, statt alles an einem Termin zu versuchen.
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.