Architekten und Planungsbüros in Eppelheim
Für Eppelheim fehlt zu Architekten und Planungsbüros bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 15.543Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 69214Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Architekten und Planungsbüros in Eppelheim. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Eppelheim hat bei Architekten und Planungsbüros einen überschaubaren Kreis an Betrieben, die sich und ihre Kundschaft kennen. Empfehlungen aus der Nachbarschaft sind hier belastbarer als jede Online-Bewertung.
Eppelheim liegt im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 69214 kommen 15.543 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 200 Einträge. Mit 4.3 Kilometern Entfernung ist Heidelberg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Eppelheim praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
In Eppelheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Schmitt Architektur Heidelberg, rund 1.3 km
- Elisabeth Fränznick Schwetzingen, rund 3.9 km
- Lorentz Architekten Schwetzingen, rund 4.1 km
- Kooperation hoch3 Schwetzingen, rund 4.2 km
- A.G.S Architekten Schwetzingen, rund 4.2 km
- Architektengruppe Numerobis Schwetzingen, rund 4.2 km
- K+ Architekten GmbH Schwetzingen, rund 4.3 km
- ROTH.ARCHITEKTEN.GMBH Schwetzingen, rund 4.4 km
Betriebe aus Eppelheim können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Die Leistung ist in neun Leistungsphasen gegliedert, von der Grundlagenermittlung über Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zu Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation. Man kann einzelne Phasen beauftragen, etwa nur bis zum Bauantrag, muss dann aber die Bauüberwachung anders lösen. Kosten werden nach der einschlägigen Norm in Stufen ermittelt, von der groben Schätzung bis zur Feststellung nach Abschluss.
Energetische Anforderungen bestimmen heute einen großen Teil der Planung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz, seit 2026 Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes, verlangt Nachweise für Neubau und für wesentliche Änderungen im Bestand, dazu kommen Anforderungen an Heizungstechnik und Dämmung. Fördermittel setzen fast immer voraus, dass der Antrag vor Auftragsvergabe gestellt und ein zugelassener Fachplaner eingebunden wird. Nachträglich ist eine Förderung verloren.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Sanierungsplanung im Bestand
- Energieberatung und Förderanträge
- Bauleitung und Abnahme
- Entwurf und Genehmigungsplanung
Woran Sie Angebote messen
Bei Architekten und Planungsbüros lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Zur Preisfrage
Nachträge sind bei Architekten und Planungsbüros der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Nachbarorte
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Eppelheim gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.
Mehr aus diesem Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Muss ich alle Leistungsphasen beauftragen?
Nein, die Beauftragung ist teilbar. Häufig wird zunächst bis zur Genehmigungsplanung beauftragt und danach über die Ausführung entschieden. Bedenken Sie dabei, dass ohne Bauüberwachung niemand die Ausführung mit der Planung abgleicht und Mängel erst bei der Abnahme auffallen, wenn es teuer wird.
Was kostet die Planung ungefähr?
Das Honorar ist frei verhandelbar, gerechnet wird meist über die anrechenbaren Baukosten, über einen Stundensatz oder als Pauschale je Leistungsphase. Die Tafeln der Honorarordnung dienen als Orientierung. Vergleichbar werden zwei Angebote erst, wenn beide dieselben Leistungsphasen und denselben Leistungsumfang beschreiben.
Wer haftet, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen?
Kostenermittlungen sind fachgerechte Prognosen, keine Garantie, sie werden mit dem Planungsfortschritt genauer. Eine Haftung kommt in Betracht, wenn eine vereinbarte Kostenobergrenze überschritten oder unsachgemäß ermittelt wurde. Halten Sie eine Obergrenze und die Termine für die Fortschreibung der Kostenberechnung schriftlich fest.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Begriffe dazu
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
