Immobilienmakler in Eppstein
Kein Eintrag zu Immobilienmakler in Eppstein bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.
- 0Einträge
- 13.645Einwohner
- HessenBundesland
- 65817Postleitzahl
Verkaufen, Vermieten, Bewertung, Provision: Dafür braucht es in Eppstein einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.
In einem Ort dieser Größe gibt es bei Immobilienmakler oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.
Eppstein liegt im Landkreis Main-Taunus-Kreis in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 65817 kommen 13.645 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 71 Einträge. Wiesbaden liegt etwa 12.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Eppstein.
Diese Betriebe sind erfasst
In Eppstein ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Kp-International Immobilien Hofheim am Taunus, rund 6.9 km
- HCI Immobilien Hofheim am Taunus, rund 6.9 km
- Remax Homefinders Hofheim am Taunus, rund 6.9 km
- Appenzeller Immobilien Hofheim am Taunus, rund 7 km
- Adler Immobilien Hofheim am Taunus, rund 7 km
- HWB Hofheimer Wohnungsbau Hofheim am Taunus, rund 7.2 km
- Engel & Völkers Bad Soden am Taunus, rund 7.6 km
- Jean LB Immobilien Bad Soden am Taunus, rund 7.6 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher wird die Provision seit Ende zweitausendzwanzig geteilt: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte, und die andere Seite zahlt erst, wenn die Zahlung des Auftraggebers nachgewiesen ist. Der Maklervertrag bedarf dabei der Textform. Fällig wird die Provision erst mit dem wirksamen Kaufvertrag, nicht für Besichtigungen.
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt, und die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Inserat und Besichtigung ist der Energieausweis Pflicht, seine Kennwerte müssen in der Anzeige stehen. Ein Alleinauftrag bindet für eine Laufzeit, dafür arbeitet der Makler mit mehr Einsatz, ein einfacher Auftrag lässt Parallelvermarktung zu.
Was üblicherweise angeboten wird
Was Betriebe im Bereich Immobilienmakler typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Unterlagenbeschaffung beim Amt
- Exposé und Besichtigungen
- Marktwerteinschätzung
- Begleitung bis zum Notartermin
Vor der Beauftragung klären
Wer bei Immobilienmakler ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Kosten und Angebote
Bei Immobilienmakler wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Im Umkreis
Eppstein gehört zu Landkreis Main-Taunus-Kreis. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Weitere Branchen am Ort
Fragen und Antworten
Wann wird die Provision fällig?
Erst wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, beim Immobilienkauf also nach der notariellen Beurkundung. Für Exposés, Besichtigungen und Inserate darf ohne besondere Vereinbarung nichts gesondert verlangt werden. Scheitert der Vertrag, entsteht kein Anspruch, auch nicht anteilig.
Muss ich Mängel offenlegen?
Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Hintergrund und Begriffe
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
