Apotheken in Erlangen
Zu Apotheken in Erlangen liegen 34 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
- 34Einträge
- 117.806Einwohner
- BayernBundesland
- 8 PLZPostleitzahl
Für Erlangen listet diese Seite Betriebe im Bereich Apotheken. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Erlangen ist eine Großstadt mit etwa 117.806 Einwohnern. Im Bereich Apotheken gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.
Erlangen ist eine kreisfreie Stadt in Bayern und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Bei 117.806 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 8 Postleitzahlen von 91001 bis 91058. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 2,9 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 1635 Einträge für Erlangen über alle Branchen hinweg. Mit 16.2 Kilometern Entfernung ist Nürnberg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Erlangen praktisch erweitert.
Wer ist gelistet?
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Das Besondere an dieser Branche
Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.
Apotheken arbeiten in einem stark regulierten Rahmen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel haben in Deutschland einen einheitlichen Abgabepreis, deshalb entscheiden bei Rezepten Verfügbarkeit, Beratung und Erreichbarkeit und nicht der Preis. Preisunterschiede gibt es bei rezeptfreien Mitteln und Kosmetik. Das elektronische Rezept wird über die Versichertenkarte, die App oder einen Ausdruck mit Code eingelöst.
Leistungen im Überblick
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Botendienst nach Hause
- Pflege- und Hilfsmittel
- Impfstoffe und Verbandmittel
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Wer bei Apotheken ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Zur Preisfrage
Der günstigste Betrieb für Apotheken ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.
Im Umkreis
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Erlangen reicht bis in Kreisfreie Stadt Erlangen hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Weitere Branchen am Ort
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Zuzahlung auf ein Rezept?
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel kostet. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Warum bekomme ich ein anderes Präparat als sonst?
Weil Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem bestimmten Hersteller geschlossen hat und die Apotheke das wirkstoffgleiche Mittel dieses Herstellers abgeben muss. Ausnahmen gelten, wenn die Praxis den Austausch auf dem Rezept ausgeschlossen hat, und in Fällen von Lieferengpässen.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Zum Nachschlagen
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.