Baumärkte in Frankfurt am Main
Für Frankfurt am Main führt dieses Verzeichnis 18 Einträge zu Baumärkte. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
- 18Einträge
- 775.790Einwohner
- HessenBundesland
Baumärkte ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Frankfurt am Main ein.
Frankfurt am Main zählt zu den größten Städten Deutschlands. Im Bereich Baumärkte bedeutet das eine hohe Anbieterdichte, aber auch längere Wartezeiten bei gefragten Betrieben.
Frankfurt am Main gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Hessen auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 775.790 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Baumärkte in Frankfurt am Main eher dünn besetzt: rund 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Frankfurt am Main 4974 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Offenbach am Main, rund 6 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Frankfurt am Main in der Regel mit an.
Betriebe im Verzeichnis
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Aus der Praxis dieser Branche
Was einen Baumarkt vom Regallager unterscheidet, sind die Serviceleistungen: Holz- und Plattenzuschnitt nach Ihren Maßen, Glaszuschnitt, Schlüsseldienst und die Farbmischanlage. Individuell angemischte Farbe wird nicht zurückgenommen, weil sie für niemanden sonst brauchbar ist, ebenso zugeschnittene Platten. Bringen Sie deshalb eine geprüfte Maßliste mit, Nachschnitt kostet zusätzlich und kleinere Reststücke bleiben übrig.
Neben dem Verkauf vermitteln viele Märkte Handwerksleistungen: Aufmaß für Fenster, Türen und Bodenbeläge, Montage durch Partnerbetriebe, Küchenplanung mit Aufbau. Vertragspartner für die Montage ist dann häufig der Partnerbetrieb und nicht der Markt, was für Gewährleistung und Reklamation entscheidend ist. Lassen Sie sich zeigen, wer auf dem Auftrag als Leistender steht.
Leistungen im Überblick
Was Betriebe im Bereich Baumärkte typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Werkzeugverleih
- Farben und Mischservice
- Garten und Pflanzen
- Holzzuschnitt nach Maß
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Vergleichen Sie bei Baumärkte nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Zur Preisfrage
Kostenangaben zu Baumärkte schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Betriebe in der Nähe
In Hessen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Frankfurt am Main ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
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Fragen und Antworten
Berät der Baumarkt zu Genehmigungen?
Nein, das gehört nicht zum Verkauf. Ob Carport, Gartenhaus oder Zaun verfahrensfrei sind, richtet sich nach der Landesbauordnung, der örtlichen Satzung und den Abstandsflächen zum Nachbargrundstück. Klären Sie das beim Bauamt, bevor Sie Material kaufen, denn nach dem Zuschnitt ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
Wer haftet für Schäden am Mietgerät?
Sie als Mieter für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, der Vermieter für Verschleiß und technische Defekte. Prüfen Sie das Gerät bei Übergabe gemeinsam und lassen Sie vorhandene Schäden im Protokoll vermerken. Für Verlust oder Diebstahl während der Mietzeit haften in aller Regel Sie.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Begriffe dazu
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.