Wohnungsgenossenschaft Frankfurt (Oder) Süd eG
Martin-Opitz-Straße 7, 15232 Frankfurt (Oder)
2 Einträge zu Immobilienmakler sind für Frankfurt (Oder) hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Immobilienmakler meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Frankfurt (Oder) nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Der Auftragsbestand bei Immobilienmakler schwankt in Frankfurt (Oder) stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Frankfurt (Oder) ist eine kreisfreie Stadt in Brandenburg und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Auf 4 Postleitzahlen von 15230 bis 15236 kommen 58.818 Einwohner. Das ergibt etwa 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Immobilienmakler ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 330 Einträge. Eisenhüttenstadt liegt etwa 22.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Frankfurt (Oder).
Martin-Opitz-Straße 7, 15232 Frankfurt (Oder)
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt, und die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Inserat und Besichtigung ist der Energieausweis Pflicht, seine Kennwerte müssen in der Anzeige stehen. Ein Alleinauftrag bindet für eine Laufzeit, dafür arbeitet der Makler mit mehr Einsatz, ein einfacher Auftrag lässt Parallelvermarktung zu.
Die Tätigkeit ist nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig, dazu kommt eine gesetzliche Weiterbildungspflicht mit fester Stundenzahl innerhalb eines Dreijahreszeitraums. Die Berufsbezeichnung selbst ist nicht geschützt, eine Vermögensschadenhaftpflicht üblich, aber nicht vorgeschrieben. Fragen Sie nach Erlaubnis, Versicherung und nach vergleichbaren Objekten, die tatsächlich verkauft und nicht nur inseriert wurden.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Wer bei Immobilienmakler ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Bei Immobilienmakler entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Frankfurt (Oder) teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung, den Energieausweis und bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und den Stand der Erhaltungsrücklage. Fehlen Unterlagen, verzögert das den Notartermin und die Finanzierungszusage der Käuferseite mehr als jede Preisverhandlung.
Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.
Eine begründete Preiseinschätzung, vollständige Unterlagen, ein Exposé mit den gesetzlich geforderten Energieangaben, gesteuerte Besichtigungen und eine Rückmeldung zum Vermarktungsstand. Bei einem Alleinauftrag gehört ein regelmäßiger Bericht dazu. Lassen Sie sich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten des Auftrags vor der Unterschrift zeigen.
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.