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Werbeagenturen in Frechen

Kurz gesagt

In Frechen sind derzeit 1 Betriebe im Bereich Werbeagenturen verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.

In Frechen gehört Werbeagenturen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.

Mittelstädte wie Frechen liegen bei Werbeagenturen oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.

Verwaltungstechnisch gehört Frechen zum Kreis Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 53.128 Einwohner und die Postleitzahl 50226. Das ergibt etwa 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Werbeagenturen ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 442 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Köln, rund 10.3 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Frechen in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

Betriebe aus Frechen können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Abgerechnet wird als Pauschale je Projekt, nach Tagessatz oder als monatlicher Betreuungsbetrag, Mediakosten für Anzeigen und Schaltungen laufen meist gesondert durch. Die Zahl der Korrekturschleifen gehört ins Angebot, sonst entsteht der übliche Streit über Nachbesserungen. Wer selbstständige Kreative beauftragt, unterliegt als Auftraggeber möglicherweise der Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse, das betrifft Unternehmen und Vereine gleichermaßen.

Werbung muss als solche erkennbar sein, das gilt für Anzeigen ebenso wie für Kooperationen in sozialen Netzwerken. Für Anzeigen bestehen Pflichtangaben, etwa Grundpreise oder Energieangaben. Newsletter dürfen nur nach ausdrücklicher Einwilligung mit Bestätigungsverfahren versendet werden und brauchen einen Abmeldelink. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht enden häufig mit einer kostenpflichtigen Abmahnung.

Leistungen im Überblick

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Druckdaten für Flyer und Schilder
  • Logo und Corporate Design
  • Website und Onlineshop
  • Social Media und Anzeigen

Angebote richtig vergleichen

Bei Werbeagenturen lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.

Der Weg von der Anfrage zur Abnahme
SchrittWorauf es ankommt
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen

Zur Preisfrage

Bei Werbeagenturen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Auch im Umland

Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Frechen reicht bis in Kreis Rhein-Erft-Kreis hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.

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Nachgefragt

Wer prüft, ob der Name schon geschützt ist?

Eine Agentur gestaltet, sie leistet keine markenrechtliche Recherche, wenn das nicht ausdrücklich beauftragt ist. Vor der Einführung eines Namens oder Zeichens gehört eine Recherche im Markenregister dazu, bei ernsthafter Absicht durch eine spezialisierte Stelle. Ohne diesen Schritt tragen Sie das Risiko einer späteren Abmahnung.

Muss ich für Bilder und Schriften extra zahlen?

In aller Regel ja, denn Stockbilder und Schriften werden lizenziert, teils nur für bestimmte Medien, Auflagen oder Zeiträume. Diese Fremdkosten gehören als eigene Position ins Angebot. Bei einer eigenen Fotoproduktion kommen Honorar, Nutzungsrechte und gegebenenfalls Modellhonorare hinzu.

Wie vergleiche ich zwei Angebote?

Nur über den beschriebenen Umfang: Zahl der Entwürfe, Korrekturschleifen, gelieferte Dateiformate, Rechteumfang, Fremdkosten für Bilder und Schriften sowie die Frage, wer Texte schreibt. Ein niedriger Grundpreis mit engem Rechteumfang wird später teurer als ein höheres Angebot mit vollständiger Übertragung.

Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?

Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.

Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?

Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Begriffe dazu

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.