Immobilienmakler in Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen)
Für Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) fehlt zu Immobilienmakler bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 737Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 55278Postleitzahl
Für Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) listet diese Seite Betriebe im Bereich Immobilienmakler. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
In Gemeinden dieser Größe sind Betriebe im Bereich Immobilienmakler oft über Jahre mit denselben Kunden verbunden. Neue Aufträge laufen viel über Empfehlung.
Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) liegt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 737 Einwohner und die Postleitzahl 55278. Insgesamt führt das Verzeichnis 2 Einträge für Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) über alle Branchen hinweg. Mainz liegt etwa 18.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen).
Diese Betriebe sind erfasst
In Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Century 21 Nieder-Olm, rund 9 km
- Celal Dogan Immobillien Gernsheim, rund 18.7 km
- Kreuz Immobilien Nauheim, rund 18.9 km
- Immoha Groß-Rohrheim, rund 20.1 km
- Rebenich-Tiesler Immobilien Worms, rund 25.5 km
- Rheingauer Immobilien GmbH Geisenheim, rund 26 km
- Property Agent Mörfelden-Walldorf, rund 28.2 km
- Immobilien-Zell Rüdesheim am Rhein, rund 28.2 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher wird die Provision seit Ende zweitausendzwanzig geteilt: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte, und die andere Seite zahlt erst, wenn die Zahlung des Auftraggebers nachgewiesen ist. Der Maklervertrag bedarf dabei der Textform. Fällig wird die Provision erst mit dem wirksamen Kaufvertrag, nicht für Besichtigungen.
Die Vermarktung folgt einem festen Ablauf: Fotos und Grundrisse, Exposé, Veröffentlichung, Einzeltermine oder eine offene Besichtigung, danach die Auswahl. Interessentendaten sind personenbezogene Daten und dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden. Bei hoher Nachfrage arbeiten manche Anbieter mit einem Bieterverfahren, das rechtlich unverbindlich bleibt und die Preisfindung dem Markt überlässt.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Marktwerteinschätzung
- Vermietung und Mietersuche
- Unterlagenbeschaffung beim Amt
- Exposé und Besichtigungen
Woran Sie Angebote messen
Achten Sie bei Immobilienmakler darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Was das kostet
Bei Immobilienmakler wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Nachbarorte
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Rheinland-Pfalz teils von Nachbarbundesländern. Für Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) gilt das Landesrecht von Rheinland-Pfalz.
Die wiederkehrenden Fragen
Wann wird die Provision fällig?
Erst wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, beim Immobilienkauf also nach der notariellen Beurkundung. Für Exposés, Besichtigungen und Inserate darf ohne besondere Vereinbarung nichts gesondert verlangt werden. Scheitert der Vertrag, entsteht kein Anspruch, auch nicht anteilig.
Muss ich Mängel offenlegen?
Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.
Was kann ich von einem Makler verlangen?
Eine begründete Preiseinschätzung, vollständige Unterlagen, ein Exposé mit den gesetzlich geforderten Energieangaben, gesteuerte Besichtigungen und eine Rückmeldung zum Vermarktungsstand. Bei einem Alleinauftrag gehört ein regelmäßiger Bericht dazu. Lassen Sie sich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten des Auftrags vor der Unterschrift zeigen.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Zum Nachschlagen
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.
