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Friseure in Fulda

Kurz gesagt

Aktuell stehen für Fulda 48 Einträge zum Stichwort Friseure im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.

Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Friseure meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Fulda nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.

Fulda hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Friseure lohnt der Blick auf die Nachbarorte.

Fulda liegt im Landkreis Fulda in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 70.366 Einwohner. Das ergibt etwa 6,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Friseure ist das überdurchschnittlich dicht. Insgesamt führt das Verzeichnis 948 Einträge für Fulda über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Künzell, rund 2.6 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Fulda in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

X-Style

Rabanusstraße 30, 36037 Fulda

  • Öffnungszeiten Feiertags, Mo geschlossen · Di–Do 09:00–18:00 Uhr · Fr 09:00–19:00 Uhr · Sa 09:00–16:00 Uhr

Details zum Eintrag

Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Hinter der Ladentheke gibt es verschiedene Modelle: angestellte Kräfte, selbstständige Personen mit gemietetem Stuhl und Auszubildende, die unter Aufsicht zu niedrigeren Modellpreisen arbeiten. Mobile Friseure kommen in die Wohnung oder ins Pflegeheim und berechnen dafür Anfahrt. Wer einen festen Termin bei einer bestimmten Person will, sollte sie beim Buchen namentlich nennen.

Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig, es steht in der Anlage A der Handwerksordnung. Ein Salon wird also von einer Meisterin, einem Meister oder einer gleichgestellten Betriebsleitung geführt. Preise richten sich nach Haarlänge und Arbeitszeit, nicht nach Geschlecht, seit die getrennten Damen- und Herrenpreislisten als benachteiligend gelten. Farbtechniken werden fast überall zusätzlich zum Schnitt berechnet.

Das gehört zum Leistungsbild

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Farbe, Strähnen und Balayage
  • Barbier und Bartpflege
  • Haarpflege und Kopfhautbehandlung
  • Dauerwelle und Glättung

Woran Sie Angebote messen

Bei Friseure lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich

Wie abgerechnet wird

Nachträge sind bei Friseure der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.

Auch im Umland

In Hessen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Fulda ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

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Die wiederkehrenden Fragen

Was kostet mehr, Schnitt oder Farbe?

In aller Regel die Farbe, weil Einwirkzeit, Materialverbrauch und Nachbehandlung dazukommen. Preislisten trennen deshalb Ansatzfarbe, Längenausgleich, Strähnen und Tönung. Lassen Sie sich vor dem Anrühren sagen, welche Posten zusammenkommen, denn nach dem Auftragen lässt sich der Umfang nicht mehr reduzieren.

Was tun, wenn das Ergebnis nicht stimmt?

Sprechen Sie es noch im Salon oder zeitnah danach an. Bei einer mangelhaften Leistung hat der Betrieb zuerst das Recht, nachzuarbeiten. Fotos vom Wunschergebnis und vom tatsächlichen Ergebnis helfen dabei. Ein Farbton, der Ihnen nachträglich nicht mehr gefällt, ist dagegen kein Mangel.

Ist Trinkgeld im Preis enthalten?

Nein, die ausgezeichneten Preise sind Endpreise für die Leistung, Trinkgeld bleibt freiwillig. Üblich ist ein kleiner Aufschlag, gern direkt an die Person, die gearbeitet hat. Bei Kartenzahlung lohnt die Nachfrage, ob der Aufschlag dort ankommt, in manchen Salons läuft er über die Kasse.

Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?

Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Hintergrund und Begriffe

Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.