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Pflegedienste in Gelsenkirchen

Kurz gesagt

In Gelsenkirchen ist zu Pflegedienste noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.

Ob es um Ambulante Pflege, Pflegegrad, Betreuung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Gelsenkirchen zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

In Gelsenkirchen lohnt bei Pflegedienste der Blick auf die Anfahrtsregelung. Zwischen Innenstadt und Randlage liegen hier gut und gerne zwanzig Fahrminuten, und die zahlt am Ende jemand.

Gelsenkirchen gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 265.885 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 1135 Einträge für Gelsenkirchen über alle Branchen hinweg. Essen liegt etwa 8.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Gelsenkirchen.

Verzeichnete Betriebe

In Gelsenkirchen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Sie betreiben in Gelsenkirchen einen Betrieb im Bereich Pflegedienste und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Ambulante Dienste arbeiten in Touren, deshalb bekommen Sie Zeitfenster und keine minutengenauen Termine, und die Reihenfolge verschiebt sich bei Krankheitsfällen. Wird ein Dienst der Versorgung nicht gerecht, ist ein Wechsel möglich, die Fristen stehen im Vertrag. Pflegekasse und örtliche Pflegestützpunkte beraten dazu kostenfrei und anbieterunabhängig.

Ambulante Pflege wird aus zwei Töpfen finanziert: Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über die Pflegekasse nach Pflegegrad. Die Pflegekasse zahlt Pflegesachleistungen an den Dienst, alternativ gibt es Pflegegeld an die pflegebedürftige Person oder eine Kombination aus beidem. Diese Aufteilung bestimmt, was ein Dienst abrechnen kann.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Was Betriebe im Bereich Pflegedienste typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Beratungseinsatz nach Pflegegesetz
  • Grundpflege und Körperpflege
  • Behandlungspflege auf Verordnung
  • Begleitung zu Arztterminen

Vor der Beauftragung klären

Prüfen Sie bei Pflegedienste, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt

Wie abgerechnet wird

Nachträge sind bei Pflegedienste der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.

Im Umkreis

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Nordrhein-Westfalen teils von Nachbarbundesländern. Für Gelsenkirchen gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen.

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Die wiederkehrenden Fragen

Wer zahlt die Behandlungspflege?

Leistungen wie Verbandwechsel oder Medikamentengabe laufen als häusliche Krankenpflege über die Krankenkasse und brauchen eine ärztliche Verordnung, die vorab genehmigt wird. Grundpflege und Hauswirtschaft laufen dagegen über die Pflegekasse. Fehlt Verordnung oder Genehmigung, stellt der Dienst die Leistung privat in Rechnung.

Was ist der Beratungsbesuch bei Pflegegeld?

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss je nach Pflegegrad in festen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Dienst abrufen. Er dient der Sicherung der Pflegequalität und wird der Pflegekasse gemeldet. Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?

Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.

Zum Nachschlagen

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.