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Friseure in Grafing bei München

Kurz gesagt

Aktuell stehen für Grafing bei München 9 Einträge zum Stichwort Friseure im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.

Wer in Grafing bei München einen Betrieb aus dem Bereich Friseure sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Termin, Schnitt, Farbe, Herrenfriseur. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.

In Grafing bei München läuft bei Friseure vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.

Grafing bei München liegt im Landkreis Ebersberg in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 14.348 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 85567. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Friseure in Grafing bei München überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 6,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Grafing bei München 210 Einträge erfasst. Vaterstetten liegt etwa 15 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Grafing bei München.

Betriebe im Verzeichnis

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Hinter der Ladentheke gibt es verschiedene Modelle: angestellte Kräfte, selbstständige Personen mit gemietetem Stuhl und Auszubildende, die unter Aufsicht zu niedrigeren Modellpreisen arbeiten. Mobile Friseure kommen in die Wohnung oder ins Pflegeheim und berechnen dafür Anfahrt. Wer einen festen Termin bei einer bestimmten Person will, sollte sie beim Buchen namentlich nennen.

Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig, es steht in der Anlage A der Handwerksordnung. Ein Salon wird also von einer Meisterin, einem Meister oder einer gleichgestellten Betriebsleitung geführt. Preise richten sich nach Haarlänge und Arbeitszeit, nicht nach Geschlecht, seit die getrennten Damen- und Herrenpreislisten als benachteiligend gelten. Farbtechniken werden fast überall zusätzlich zum Schnitt berechnet.

Leistungen im Überblick

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Haarpflege und Kopfhautbehandlung
  • Barbier und Bartpflege
  • Hochsteckfrisuren für Anlässe
  • Dauerwelle und Glättung

Vor der Beauftragung klären

Bei Friseure lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten

Zur Preisfrage

Preise im Bereich Friseure lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

Betriebe in der Nähe

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Grafing bei München gilt das Landesrecht von Bayern.

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Die wiederkehrenden Fragen

Was kostet mehr, Schnitt oder Farbe?

In aller Regel die Farbe, weil Einwirkzeit, Materialverbrauch und Nachbehandlung dazukommen. Preislisten trennen deshalb Ansatzfarbe, Längenausgleich, Strähnen und Tönung. Lassen Sie sich vor dem Anrühren sagen, welche Posten zusammenkommen, denn nach dem Auftragen lässt sich der Umfang nicht mehr reduzieren.

Was tun, wenn das Ergebnis nicht stimmt?

Sprechen Sie es noch im Salon oder zeitnah danach an. Bei einer mangelhaften Leistung hat der Betrieb zuerst das Recht, nachzuarbeiten. Fotos vom Wunschergebnis und vom tatsächlichen Ergebnis helfen dabei. Ein Farbton, der Ihnen nachträglich nicht mehr gefällt, ist dagegen kein Mangel.

Kann jeder Salon meine gefärbten Haare wieder aufhellen?

Das hängt davon ab, was vorher im Haar war. Auf dunkle Oxidationsfarbe oder auf Henna reagiert eine Blondierung anders als auf Naturhaar. Salons verlangen deshalb vor einer großen Farbveränderung oft eine Strähnenprobe und planen mehrere Sitzungen, statt alles an einem Termin zu versuchen.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Zum Nachschlagen

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.