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Apotheken in Guben

Kurz gesagt

Für Apotheken gibt es in Guben noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.

Ob es um Medikamente, Notdienst, E-Rezept, Beratung geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Guben zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

Guben ist eine Kleinstadt mit etwa 16.210 Einwohnern. Betriebe im Bereich Apotheken arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.

Guben ist Teil des Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 16.210 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 03172. Über alle Branchen zusammen sind für Guben 13 Einträge erfasst. Mit 34 Kilometern Entfernung ist Cottbus der nächste größere Ort, was die Auswahl in Guben praktisch erweitert.

Betriebe im Verzeichnis

In Guben ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Betriebe aus Guben können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Welches Präparat Sie bekommen, entscheidet nicht allein das Rezept. Krankenkassen schließen Rabattverträge, und die Apotheke muss in der Regel das rabattierte, wirkstoffgleiche Mittel abgeben, sofern die Praxis den Austausch nicht ausgeschlossen hat. Bei Lieferengpässen gelten erweiterte Austauschregeln. Das erklärt, warum die Packung anders aussieht als beim letzten Mal.

Wer dauerhaft mehrere Arzneimittel anwendet, hat Anspruch auf einen Medikationsplan. Apotheken bieten zudem Botendienste an und beliefern Pflegeeinrichtungen im Rahmen von Versorgungsverträgen. Beim Versandhandel gilt für verschreibungspflichtige Mittel derselbe einheitliche Preis, und für den Versand aus dem Ausland gelten eigene Regeln, die Sie vor der Bestellung kennen sollten.

Typische Leistungen

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept
  • Rezepturen aus eigener Herstellung
  • Pflege- und Hilfsmittel

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Achten Sie bei Apotheken darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich

Was das kostet

Preise im Bereich Apotheken lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

Nachbarorte

Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Guben reicht bis in Landkreis Spree-Neiße hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein grünes Rezept?

Es ist eine schriftliche Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Mittel, das Sie selbst bezahlen. Die gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten grundsätzlich nicht, einzelne Kassen erstatten im Rahmen von Satzungsleistungen. Heben Sie es auf, denn es dient zugleich als Beleg für die Steuererklärung.

Was tun bei einem Lieferengpass?

Die Apotheke prüft, ob ein wirkstoffgleiches Präparat eines anderen Herstellers oder eine andere Packungsgröße verfügbar ist, dafür gelten erweiterte Austauschregeln. Möglich ist auch die Rücksprache mit der verordnenden Praxis über eine Alternative. Fragen Sie nach einer Vorbestellung, viele Mittel sind am Folgetag lieferbar.

Wie finde ich die Notdienstapotheke?

Der Notdienst wechselt nach einem regionalen Plan der Apothekerkammer. Die diensthabende Apotheke steht im Aushang jeder Apotheke, in der Tagespresse und in den Notdienstsuchen der Kammern. Im Nacht- und Notdienst fällt eine gesetzlich festgelegte Zusatzgebühr an, die auch bei Zuzahlungsbefreiung zu zahlen ist.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?

Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.

Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?

Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.

Begriffe dazu

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.