Immobilienmakler in Homberg (Efze)
Für den Bereich Immobilienmakler führt diese Seite 1 Betriebe in Homberg (Efze), jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
- 1Eintrag
- 14.712Einwohner
- HessenBundesland
- 34576Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Immobilienmakler meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Homberg (Efze) nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Bei Immobilienmakler zählt in Homberg (Efze) die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.
Verwaltungstechnisch gehört Homberg (Efze) zum Landkreis Schwalm-Eder-Kreis (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 14.712 Einwohner und die Postleitzahl 34576. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Immobilienmakler in Homberg (Efze) eher dünn besetzt: rund 0,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 138 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Bad Hersfeld, rund 27.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Homberg (Efze) in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
Wer in Homberg (Efze) im Bereich Immobilienmakler arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt, und die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Inserat und Besichtigung ist der Energieausweis Pflicht, seine Kennwerte müssen in der Anzeige stehen. Ein Alleinauftrag bindet für eine Laufzeit, dafür arbeitet der Makler mit mehr Einsatz, ein einfacher Auftrag lässt Parallelvermarktung zu.
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher wird die Provision seit Ende zweitausendzwanzig geteilt: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte, und die andere Seite zahlt erst, wenn die Zahlung des Auftraggebers nachgewiesen ist. Der Maklervertrag bedarf dabei der Textform. Fällig wird die Provision erst mit dem wirksamen Kaufvertrag, nicht für Besichtigungen.
Das gehört zum Leistungsbild
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Vermietung und Mietersuche
- Exposé und Besichtigungen
- Verkauf von Haus und Wohnung
- Marktwerteinschätzung
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Immobilienmakler ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Wie abgerechnet wird
Bei Immobilienmakler entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Betriebe in der Nähe
Homberg (Efze) teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Schwalm-Eder-Kreis denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung, den Energieausweis und bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und den Stand der Erhaltungsrücklage. Fehlen Unterlagen, verzögert das den Notartermin und die Finanzierungszusage der Käuferseite mehr als jede Preisverhandlung.
Wann wird die Provision fällig?
Erst wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, beim Immobilienkauf also nach der notariellen Beurkundung. Für Exposés, Besichtigungen und Inserate darf ohne besondere Vereinbarung nichts gesondert verlangt werden. Scheitert der Vertrag, entsteht kein Anspruch, auch nicht anteilig.
Muss ich Mängel offenlegen?
Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.
Muss ich bei den Arbeiten anwesend sein?
Nicht durchgehend, aber am Anfang und bei der Abnahme ist es sinnvoll. Wer nie da ist, erfährt von Abweichungen erst, wenn sie nicht mehr ohne Aufwand zu ändern sind.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Begriffe dazu
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