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Immobilienmakler in Hünfeld

Kurz gesagt

Für Immobilienmakler gibt es in Hünfeld noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.

Ob es um Verkaufen, Vermieten, Bewertung, Provision geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Hünfeld zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

In einem Ort dieser Größe gibt es bei Immobilienmakler oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.

Hünfeld liegt im Landkreis Fulda in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 36088 kommen 17.130 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 227 Einträge für Hünfeld über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Fulda, rund 14.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Hünfeld in der Regel mit an.

Verzeichnete Betriebe

In Hünfeld ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Bei der Vermietung gelten eigene Regeln: Von Interessenten dürfen nur Angaben verlangt werden, die für das Mietverhältnis erheblich sind, etwa Einkommensnachweise und eine Selbstauskunft, nicht dagegen Fragen zu Familienplanung oder Religion. In angespannten Wohnungsmärkten begrenzt die Mietpreisbremse die Miete, und der Vermieter muss über Ausnahmen informieren. Die Kaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt.

Vor dem Notartermin prüft ein Makler die Finanzierung der Interessenten, denn ein geplatzter Termin kostet alle Beteiligten Zeit und Geld. Reservierungsvereinbarungen gegen Gebühr sind rechtlich heikel und häufig unwirksam. Bei der Übergabe entsteht ein Protokoll mit Zählerständen und Schlüsselzahl. Die Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise die Käuferseite, den Steuersatz legt das Bundesland fest.

Typische Leistungen

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Verkauf von Haus und Wohnung
  • Exposé und Besichtigungen
  • Unterlagenbeschaffung beim Amt
  • Marktwerteinschätzung

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Für Immobilienmakler gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Zur Preisfrage

Bei Immobilienmakler entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.

Im Umkreis

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Hünfeld gilt das Landesrecht von Hessen.

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Fragen und Antworten

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung, den Energieausweis und bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und den Stand der Erhaltungsrücklage. Fehlen Unterlagen, verzögert das den Notartermin und die Finanzierungszusage der Käuferseite mehr als jede Preisverhandlung.

Muss ich Mängel offenlegen?

Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Hintergrund und Begriffe

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.