Notare in Husum
Dieses Verzeichnis kennt 1 Betriebe für Notare in Husum. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
- 1Eintrag
- 23.814Einwohner
- Schleswig-HolsteinBundesland
- 25813Postleitzahl
Notare in Husum: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Husum ist eine Mittelstadt mit rund 23.814 Einwohnern. Bei Notare ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Verwaltungstechnisch gehört Husum zum Kreis Nordfriesland (Schleswig-Holstein). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 23.814 Einwohner und die Postleitzahl 25813. Das ergibt etwa 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Notare ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 447 Einträge für Husum über alle Branchen hinweg. Mit 43.3 Kilometern Entfernung ist Flensburg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Husum praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Husum kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Beurkundungspflichtig sind unter anderem Grundstückskaufverträge, Gründung und Anteilsübertragung bei der GmbH, Erbverträge und Eheverträge. Bei Verbraucherverträgen soll der Entwurf im Regelfall zwei Wochen vor dem Termin vorliegen, damit Zeit zum Lesen bleibt. In der Beurkundung wird der Text vollständig verlesen. Nach der Beurkundung folgt der Vollzug mit Grundbuchamt, Behörden und Kaufpreisfälligkeit, das dauert Wochen.
Ein großer Teil der Arbeit betrifft Vorsorge: Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird von Banken und Behörden regelmäßig akzeptiert und ist für Immobiliengeschäfte in beglaubigter Form ohnehin nötig. Sie lässt sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen, damit Gerichte sie im Ernstfall finden. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung werden meist im selben Termin mitbesprochen.
Das gehört zum Leistungsbild
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Beurkundung von Immobilienkaufverträgen
- Grundschuldbestellung
- Testament und Erbvertrag
- Gesellschaftsgründungen
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Für Notare gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
Kosten und Angebote
Bei Notare trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Im Umkreis
Husum teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Kreis Nordfriesland denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Lohnt ein notarielles Testament?
Es ersetzt in vielen Fällen den später nötigen Erbschein und spart den Erben damit ein eigenes Verfahren samt Kosten. Zudem ist die Testierfähigkeit dokumentiert und Formfehler sind ausgeschlossen. Die Gebühr richtet sich nach dem Vermögenswert. Ein handschriftliches Testament bleibt daneben jederzeit möglich.
Wie lange dauert es bis zur Eigentumsumschreibung?
Nach der Beurkundung holt das Notariat Genehmigungen ein, sichert die Käuferseite durch eine Vormerkung im Grundbuch, veranlasst die Löschung alter Rechte und teilt die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Erst nach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts folgt die Umschreibung. Dafür sind mehrere Wochen bis Monate einzuplanen.
Wer sucht den Notar aus und wer zahlt?
Beim Immobilienkauf beauftragt üblicherweise die Käuferseite und trägt laut Vertrag die Kosten, die Verkäuferseite zahlt meist nur die Löschung alter Grundbuchrechte. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch. Weil die Gebühren gesetzlich feststehen, ist die Auswahl eine Frage von Termin und Erreichbarkeit.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Was ist, wenn der Betrieb den Termin platzen lässt?
Einmal passiert das in jedem Gewerk. Wiederholt sich das ohne Rückmeldung, ist das ein Hinweis auf die Organisation des Betriebs und ein legitimer Grund, den Auftrag noch vor Beginn anders zu vergeben.
Zum Nachschlagen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
