Notare in Schleswig
Zu Notare in Schleswig liegen 3 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
- 3Einträge
- 25.904Einwohner
- Schleswig-HolsteinBundesland
- 24837Postleitzahl
Für Schleswig listet diese Seite Betriebe im Bereich Notare. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Notare mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Schleswig ist Teil des Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 25.904 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 24837. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 1,2 Einträge je 10.000 Einwohner, also im üblichen Rahmen besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 398 Einträge für Schleswig über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Kiel, rund 45.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Schleswig in der Regel mit an.
Wer ist gelistet?
Wer in Schleswig im Bereich Notare arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Notarkosten stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und richten sich nach dem Geschäftswert, nicht nach Aufwand oder Kanzlei. Für dieselbe Beurkundung zahlen Sie deshalb überall dasselbe, ein Preisvergleich führt zu nichts. Unterschiedlich sind Terminlage, Erreichbarkeit und wie ausführlich der Entwurf vorab erläutert wird. Der Notar ist unparteiisch und betreut beide Seiten, er vertritt keine davon.
Im Gesellschaftsrecht ist die Beurkundung Pflichtprogramm: Gründung einer GmbH mit Musterprotokoll oder individueller Satzung, Bestellung der Geschäftsführung, Gesellschafterliste und jede Übertragung von Anteilen. Die Anmeldung zum Handelsregister wird beglaubigt eingereicht. Zwischen Beurkundung und Eintragung vergehen Tage bis Wochen, bis dahin haften die Beteiligten nach den Regeln der Vorgesellschaft.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Beurkundung von Immobilienkaufverträgen
- Testament und Erbvertrag
- Beglaubigung von Unterschriften
- Grundschuldbestellung
Angebote richtig vergleichen
Bei Notare lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Kosten und Angebote
Für Notare in Schleswig gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Betriebe in der Nähe
In Schleswig-Holstein sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Schleswig ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Was tun, wenn eine Seite am Termin fehlt?
Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich, beim Grundstückskauf muss sie beglaubigt sein. Verbreitet ist auch die Beurkundung mit vollmachtloser Vertretung, die anschließend genehmigt wird. Beides verursacht zusätzliche Gebühren, ist aber praktikabler als ein Termin, bei dem eine Partei einfach nicht erscheint.
Wer sucht den Notar aus und wer zahlt?
Beim Immobilienkauf beauftragt üblicherweise die Käuferseite und trägt laut Vertrag die Kosten, die Verkäuferseite zahlt meist nur die Löschung alter Grundbuchrechte. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch. Weil die Gebühren gesetzlich feststehen, ist die Auswahl eine Frage von Termin und Erreichbarkeit.
Kann ich den Entwurf noch ändern?
Ja, bis zur Beurkundung. Änderungswünsche sollten früh kommen, damit der Entwurf vor dem Termin überarbeitet werden kann. Im Termin selbst sind kleinere Anpassungen möglich und werden protokolliert. Größere Eingriffe führen zu einer neuen Fassung und damit meist zu einem zweiten Termin.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Passende Erklärungen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.