Apotheken in Ilsede
3 Betriebe aus dem Bereich Apotheken sind für Ilsede gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 3Einträge
- 22.080Einwohner
- NiedersachsenBundesland
- 31241Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Medikamente, Notdienst, E-Rezept, Beratung endet selten beim ersten Treffer. Für Ilsede zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Mittelstädte wie Ilsede liegen bei Apotheken oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Ilsede ist Teil des Landkreis Peine in Niedersachsen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 22.080 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 31241. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Apotheken in Ilsede im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Ilsede 145 Einträge erfasst. Braunschweig liegt etwa 20.8 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Ilsede.
Die Einträge im Überblick
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Aus der Praxis dieser Branche
Für Nacht- und Feiertagsdienst gilt ein rollierender Notdienstplan, den die Apothekerkammern regional festlegen, dafür wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr erhoben. Bei verschreibungspflichtigen Mitteln zahlen gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als das Mittel kostet. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.
Neben Fertigarzneimitteln stellen Apotheken Rezepturen her, etwa Salben und Lösungen nach ärztlicher Vorgabe, dafür braucht es Zeit und oft eine Vorbestellung. Verordnungen gibt es in verschiedenen Formen: Das Kassenrezept geht zu Lasten der Krankenkasse, das grüne Rezept ist eine Empfehlung ohne Kostenübernahme, Privatrezepte rechnen Sie selbst mit Ihrer Versicherung ab.
Das gehört zum Leistungsbild
Was Betriebe im Bereich Apotheken typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Rezepturen aus eigener Herstellung
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Botendienst nach Hause
- Arzneimittel auf Rezept und E-Rezept
Woran Sie Angebote messen
Bei Apotheken lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
Zur Preisfrage
Bei Apotheken entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Nachbarorte
In Niedersachsen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Ilsede ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Weitere Branchen am Ort
Was oft gefragt wird
Was tun bei einem Lieferengpass?
Die Apotheke prüft, ob ein wirkstoffgleiches Präparat eines anderen Herstellers oder eine andere Packungsgröße verfügbar ist, dafür gelten erweiterte Austauschregeln. Möglich ist auch die Rücksprache mit der verordnenden Praxis über eine Alternative. Fragen Sie nach einer Vorbestellung, viele Mittel sind am Folgetag lieferbar.
Wie hoch ist die Zuzahlung auf ein Rezept?
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel kostet. Wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen, den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Was bedeutet ein grünes Rezept?
Es ist eine schriftliche Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Mittel, das Sie selbst bezahlen. Die gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten grundsätzlich nicht, einzelne Kassen erstatten im Rahmen von Satzungsleistungen. Heben Sie es auf, denn es dient zugleich als Beleg für die Steuererklärung.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Begriffe dazu
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