Taxi und Mietwagen in Immenstadt im Allgäu
Dieses Verzeichnis hat für Immenstadt im Allgäu noch keinen Betrieb im Bereich Taxi und Mietwagen erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 14.622Einwohner
- BayernBundesland
- 87509Postleitzahl
Taxi und Mietwagen ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Immenstadt im Allgäu ein.
In einem Ort dieser Größe gibt es bei Taxi und Mietwagen oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.
Immenstadt im Allgäu liegt im Landkreis Oberallgäu in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 14.622 Einwohner und die Postleitzahl 87509. Insgesamt führt das Verzeichnis 194 Einträge für Immenstadt im Allgäu über alle Branchen hinweg. Mit 19.8 Kilometern Entfernung ist Kempten der nächste größere Ort, was die Auswahl in Immenstadt im Allgäu praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
In Immenstadt im Allgäu ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Wangen Bahnhof Taxistand Wangen im Allgäu, rund 30.2 km
- Taxistand Bahnhof Marktoberdorf, rund 36.5 km
- Taxi Frank Kaufbeuren, rund 44.3 km
- Taxi Karacan Memmingen, rund 46.1 km
- Taxi Jung Ravensburg, rund 48.2 km
- Taxi Haage Ravensburg, rund 48.5 km
- Chauffier- & Kurierdienste Wunderlich Landsberg am Lech, rund 70.5 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.
Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Kurierfahrten
- Krankenfahrten mit Verordnung
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Vergleichen Sie bei Taxi und Mietwagen nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Zur Preisfrage
Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Taxi und Mietwagen in Immenstadt im Allgäu. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.
In der Umgebung
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Immenstadt im Allgäu reicht bis in Landkreis Oberallgäu hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Nachgefragt
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?
In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Hintergrund und Begriffe
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
