Taxi und Mietwagen in Sonthofen
Für Sonthofen ist im Bereich Taxi und Mietwagen noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
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- 22.035Einwohner
- BayernBundesland
- 87527, 87544Postleitzahl
In Sonthofen gehört Taxi und Mietwagen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
In Sonthofen kennen sich die Betriebe im Bereich Taxi und Mietwagen untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Verwaltungstechnisch gehört Sonthofen zum Landkreis Oberallgäu (Bayern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 22.035 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahlen 87527, 87544. Über alle Branchen zusammen sind für Sonthofen 342 Einträge erfasst. Kempten liegt etwa 24.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Sonthofen.
Wer ist gelistet?
In Sonthofen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Wangen Bahnhof Taxistand Wangen im Allgäu, rund 37 km
- Taxistand Bahnhof Marktoberdorf, rund 37.5 km
- Taxi Frank Kaufbeuren, rund 46.3 km
- Taxi Karacan Memmingen, rund 52.3 km
- Taxi Jung Ravensburg, rund 55.1 km
- Taxi Haage Ravensburg, rund 55.4 km
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.
Das gehört zum Leistungsbild
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Krankenfahrten mit Verordnung
- Vorbestellung zum Festtermin
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
Angebote richtig vergleichen
Für Taxi und Mietwagen gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Wie abgerechnet wird
Bei Taxi und Mietwagen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
In der Umgebung
In Bayern sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Sonthofen ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Passende Erklärungen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
