Tierheime in Kleve
In Kleve ist zu Tierheime noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
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- 53.458Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 47533Postleitzahl
Für Kleve listet diese Seite Betriebe im Bereich Tierheime. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Tierheime mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Kleve liegt im Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 53.458 Einwohner und die Postleitzahl 47533. Insgesamt führt das Verzeichnis 467 Einträge für Kleve über alle Branchen hinweg. Mit 4 Kilometern Entfernung ist Bedburg-Hau der nächste größere Ort, was die Auswahl in Kleve praktisch erweitert.
Wer ist gelistet?
In Kleve ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Villa Hinkefuss Kevelaer, rund 27.1 km
- Tierheim Bocholt Bocholt, rund 36.7 km
- Gnadenhof Rhede Rhede, rund 40.8 km
- Tierherberge Kamp-Lintfort Kamp-Lintfort, rund 44.4 km
- Tierheim Moers Moers, rund 50.1 km
- Tierheim Krefeld Krefeld, rund 55.5 km
- Matthias Neelen Tierheim e.V. Nettetal, rund 55.8 km
- Tiergnadenhof und Jugendfarm Duisburg e.V. Duisburg, rund 56.6 km
Sie betreiben in Kleve einen Betrieb im Bereich Tierheime und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.
Die Vermittlung läuft fast überall über einen Schutzvertrag. Darin verpflichten sich neue Halter zu bestimmten Haltungsbedingungen, und das Heim behält sich teils eine Nachkontrolle oder die Rücknahme vor. Üblich sind ein oder mehrere Besuche zum Kennenlernen, bei Hunden auch gemeinsame Spaziergänge, und manchmal eine Vorkontrolle der Wohnung. Die Schutzgebühr deckt nur einen Teil der Kosten, die das Tier bis zur Vermittlung verursacht hat.
Typische Leistungen
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
- Ehrenamt und Gassigehen
- Aufnahme von Fundtieren
- Patenschaften und Spenden
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Tierheime lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Zur Preisfrage
Bei Tierheime wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Nachbarorte
Die Grenze von Kreis Kleve ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Kleve sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
Weitere Branchen am Ort
Nachgefragt
Was kostet ein Tier aus dem Tierheim?
Verlangt wird eine Schutzgebühr, deren Höhe jedes Heim selbst festlegt und die je nach Tierart, Alter und bereits erfolgter Behandlung schwankt. Enthalten sind meist Impfungen, Kennzeichnung per Mikrochip und bei erwachsenen Tieren oft die Kastration. Fragen Sie vorab nach der aktuellen Gebühr und danach, welche Leistungen darin schon enthalten sind.
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Kann ich mein Tier im Tierheim abgeben?
Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Tierheime nehmen Abgabetiere nach verfügbarem Platz auf, meist nur mit Termin und gegen eine Abgabegebühr, bei Aufnahmestopp über eine Warteliste. Rufen Sie früh an und bringen Sie Impfpass, Chipnummer und eine ehrliche Beschreibung von Gesundheit und Verhalten mit. Das erhöht die Chance auf eine passende Vermittlung.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Begriffe dazu
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
