Tierheime in Kranenburg
Für Tierheime gibt es in Kranenburg noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 11.380Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 47559Postleitzahl
Wer in Kranenburg einen Betrieb aus dem Bereich Tierheime sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Tier adoptieren, Fundtier, Tier abgeben, Ehrenamt. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Bei Tierheime zählt in Kranenburg die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.
Verwaltungstechnisch gehört Kranenburg zum Kreis Kleve (Nordrhein-Westfalen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 11.380 Einwohner und die Postleitzahl 47559. Insgesamt führt das Verzeichnis 99 Einträge für Kranenburg über alle Branchen hinweg. Kleve liegt etwa 9.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Kranenburg.
Verzeichnete Betriebe
In Kranenburg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Villa Hinkefuss Kevelaer, rund 33.2 km
- Tierheim Bocholt Bocholt, rund 45.9 km
- Gnadenhof Rhede Rhede, rund 50.1 km
- Tierherberge Kamp-Lintfort Kamp-Lintfort, rund 50.9 km
- Tierheim Moers Moers, rund 56.5 km
- Matthias Neelen Tierheim e.V. Nettetal, rund 58.1 km
- Tierheim Krefeld Krefeld, rund 60.9 km
- Tiergnadenhof und Jugendfarm Duisburg e.V. Duisburg, rund 63.2 km
Sie betreiben in Kranenburg einen Betrieb im Bereich Tierheime und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Wer ein Tierheim betreibt, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 des Tierschutzgesetzes, das Heim steht dort ausdrücklich unter Nummer 3 des ersten Absatzes. Die Erlaubnis setzt Sachkunde, geeignete Räume und Zuverlässigkeit voraus und wird vom Veterinäramt überwacht. Getragen werden die meisten Heime von Tierschutzvereinen, viele davon sind im Deutschen Tierschutzbund organisiert, einige von Kommunen selbst.
Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.
Was üblicherweise angeboten wird
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Aufnahme von Fundtieren
- Ehrenamt und Gassigehen
- Beratung vor der Adoption
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
Woran Sie Angebote messen
Bei Tierheime lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Kosten und Angebote
Bei Tierheime entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Auch im Umland
Für Vorhaben in Kranenburg ist die Verwaltung in Kreis Kleve der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Branchen am Ort
Fragen und Antworten
Was steht im Schutzvertrag?
Der Schutzvertrag regelt die Übergabe des Tieres und die Bedingungen, unter denen es gehalten werden soll. Üblich sind Vereinbarungen zu Haltung, Auslauf, Kastration und Weitergabe, teils ein Recht des Heims auf Nachkontrolle oder Rücknahme. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift in Ruhe und fragen Sie nach, wenn eine Klausel für Ihre Lebenslage nicht passt.
Was kostet ein Tier aus dem Tierheim?
Verlangt wird eine Schutzgebühr, deren Höhe jedes Heim selbst festlegt und die je nach Tierart, Alter und bereits erfolgter Behandlung schwankt. Enthalten sind meist Impfungen, Kennzeichnung per Mikrochip und bei erwachsenen Tieren oft die Kastration. Fragen Sie vorab nach der aktuellen Gebühr und danach, welche Leistungen darin schon enthalten sind.
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Zum Nachschlagen
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.
