Tierheime in Koblenz
In Koblenz sind derzeit 1 Betriebe im Bereich Tierheime verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
- 1Eintrag
- 115.298Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 56068 bis 56077Postleitzahlen
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Tier adoptieren, Fundtier, Tier abgeben, Ehrenamt endet selten beim ersten Treffer. Für Koblenz zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Städte dieser Größe haben bei Tierheime meist beides: eingesessene Betriebe mit festem Kundenstamm und jüngere, die noch Kapazität haben. Die zweite Gruppe antwortet oft schneller.
Als kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz bündelt Koblenz Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Bei 115.298 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 7 Postleitzahlen von 56068 bis 56077. Das ergibt etwa 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Tierheime ist das eher dünn. Über alle Branchen zusammen sind für Koblenz 1182 Einträge erfasst. Lahnstein liegt etwa 6.5 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Koblenz.
Verzeichnete Betriebe
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Koblenz im Bereich Tierheime arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Ein großer Teil der Arbeit sind Fundtiere, und die sind rechtlich eine Aufgabe der Gemeinde. Tiere sind nach § 90a BGB zwar keine Sachen, das Fundrecht gilt aber entsprechend, deshalb ist die Fundbehörde zuständig. Viele Kommunen schließen dafür Verträge mit dem örtlichen Tierheim und zahlen Pauschalen oder Tagessätze. Reicht das Geld nicht, fehlt es am Ende bei der Versorgung der Tiere, die schon länger dort leben.
Die Vermittlung läuft fast überall über einen Schutzvertrag. Darin verpflichten sich neue Halter zu bestimmten Haltungsbedingungen, und das Heim behält sich teils eine Nachkontrolle oder die Rücknahme vor. Üblich sind ein oder mehrere Besuche zum Kennenlernen, bei Hunden auch gemeinsame Spaziergänge, und manchmal eine Vorkontrolle der Wohnung. Die Schutzgebühr deckt nur einen Teil der Kosten, die das Tier bis zur Vermittlung verursacht hat.
Leistungen im Überblick
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Patenschaften und Spenden
- Beratung vor der Adoption
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
Vor der Beauftragung klären
Bei Tierheime lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Was den Preis bestimmt
Nachträge sind bei Tierheime der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
In der Umgebung
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Rheinland-Pfalz teils von Nachbarbundesländern. Für Koblenz gilt das Landesrecht von Rheinland-Pfalz.
Mehr aus diesem Ort
Fragen und Antworten
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Warum lehnt ein Tierheim eine Vermittlung ab?
Heime versuchen, Tier und Halter so zusammenzubringen, dass das Tier nicht nach kurzer Zeit zurückkommt. Gründe für eine Absage sind etwa zu wenig Zeit, eine ungeeignete Wohnung, andere Tiere im Haushalt oder die Erlaubnis des Vermieters, die fehlt. Fragen Sie nach dem konkreten Grund, oft passt ein anderes Tier aus demselben Heim besser.
Wie kann ich ein Tierheim unterstützen, ohne ein Tier aufzunehmen?
Möglich sind Geld- und Sachspenden, Patenschaften für einzelne Tiere, Ehrenamt als Gassigeher oder Katzenbetreuer und die Aufnahme eines Tieres als Pflegestelle auf Zeit. Viele Heime veröffentlichen Listen mit dem, was gerade gebraucht wird. Fragen Sie vor Sachspenden nach, denn nicht jedes Futter und jedes Zubehör ist dort verwendbar.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Hintergrund und Begriffe
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
