Hausverwaltungen in Landshut
In Landshut sind derzeit 2 Betriebe im Bereich Hausverwaltungen verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
- 2Einträge
- 75.272Einwohner
- BayernBundesland
In Landshut gehört Hausverwaltungen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Landshut hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Hausverwaltungen lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Landshut ist eine kreisfreie Stadt in Bayern und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Ort hat 75.272 Einwohner. Das ergibt etwa 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Hausverwaltungen ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 1026 Einträge für Landshut über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Altdorf, rund 3.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Landshut in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Zu unterscheiden sind drei Aufgaben: die Verwaltung von Wohnungseigentum für die Gemeinschaft, die Mietverwaltung für Eigentümer von Mietobjekten und die Sondereigentumsverwaltung für einzelne vermietete Wohnungen in einer Anlage. Eigentümergemeinschaften können einen zertifizierten Verwalter verlangen. Die Bestellung ist zeitlich begrenzt, bei der ersten Bestellung nach Aufteilung kürzer als bei späteren Bestellungen.
Was die Verwaltung allein beauftragen darf, ist begrenzt: laufende Maßnahmen und dringende Notfälle wie ein Rohrbruch, alles Größere braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Finanziert wird aus der Erhaltungsrücklage oder über eine Sonderumlage. Bauliche Veränderungen, die einzelne Eigentümer wünschen, zahlen in aller Regel diejenigen, die sie verlangt und beschlossen haben.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- WEG-Verwaltung
- Instandhaltungsplanung
- Betriebskostenabrechnung
- Handwerkerkoordination
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Fragen Sie bei Hausverwaltungen nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Was den Preis bestimmt
Was Hausverwaltungen kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
In der Umgebung
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Landshut gilt das Landesrecht von Bayern.
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Häufige Fragen
Wie wechselt eine Gemeinschaft die Verwaltung?
Durch Beschluss der Eigentümerversammlung über Abberufung und Neubestellung, der Verwaltervertrag endet parallel dazu. Die alte Verwaltung muss sämtliche Unterlagen, Beschlusssammlung, Konten und Bestände herausgeben. Planen Sie die Übergabe mit Stichtag und einem Übergabeprotokoll, die meisten Probleme entstehen an dieser Schnittstelle.
Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
Mindestens einmal im Jahr, einberufen von der Verwaltung mit der gesetzlichen Ladungsfrist und einer Tagesordnung. Beschlüsse werden in die Beschlusssammlung eingetragen, die jederzeit einsehbar ist. Wer einen Beschluss angreifen will, muss die Anfechtungsfrist beachten, sie ist kurz und beginnt mit der Beschlussfassung.
Was tun, wenn die Verwaltung nicht reagiert?
Stellen Sie Anliegen schriftlich mit Frist und dokumentieren Sie den Verlauf. Bleibt es dabei, gehört der Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung, notfalls über einen Antrag mehrerer Eigentümer. Als letzte Stufe stehen Abberufung und Kündigung des Verwaltervertrags durch Beschluss der Gemeinschaft.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.