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Friseure in Lauda-Königshofen

Kurz gesagt

Für Lauda-Königshofen führt dieses Verzeichnis 5 Einträge zu Friseure. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.

In Lauda-Königshofen gehört Friseure zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.

Kleinere Städte haben bei Friseure selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.

Lauda-Königshofen liegt im Landkreis Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 14.596 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 97922. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Friseure in Lauda-Königshofen überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 3,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 113 Einträge. Mit 29.6 Kilometern Entfernung ist Würzburg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Lauda-Königshofen praktisch erweitert.

Betriebe im Verzeichnis

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig, es steht in der Anlage A der Handwerksordnung. Ein Salon wird also von einer Meisterin, einem Meister oder einer gleichgestellten Betriebsleitung geführt. Preise richten sich nach Haarlänge und Arbeitszeit, nicht nach Geschlecht, seit die getrennten Damen- und Herrenpreislisten als benachteiligend gelten. Farbtechniken werden fast überall zusätzlich zum Schnitt berechnet.

Zweithaar ist ein eigenes Feld: Bei krankheitsbedingtem Haarverlust übernimmt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung einen Festbetrag für eine Perücke, den Rest zahlen Sie zu. Nicht jeder Salon ist dafür eingerichtet, denn es braucht Anpassung, Zuschnitt und später Aufarbeitung. Dauerwellen und Keratinglättungen verändern dagegen die Haarstruktur dauerhaft und wachsen nur heraus.

Typische Leistungen

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Dauerwelle und Glättung
  • Farbe, Strähnen und Balayage
  • Damen- und Herrenschnitte
  • Barbier und Bartpflege

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Bei Friseure ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Wie abgerechnet wird

Bei Friseure wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Auch im Umland

Für Vorhaben in Lauda-Königshofen ist die Verwaltung in Landkreis Main-Tauber-Kreis der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

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Nachgefragt

Wie bereite ich einen Farbtermin vor?

Kommen Sie mit Haaren, die ein bis zwei Tage nicht gewaschen wurden, das schützt die Kopfhaut. Bringen Sie Fotos vom Wunschton bei Tageslicht mit und nennen Sie alle Behandlungen der letzten Monate, auch Tönungen aus der Drogerie und Henna, denn sie beeinflussen das Ergebnis erheblich.

Was tun, wenn das Ergebnis nicht stimmt?

Sprechen Sie es noch im Salon oder zeitnah danach an. Bei einer mangelhaften Leistung hat der Betrieb zuerst das Recht, nachzuarbeiten. Fotos vom Wunschergebnis und vom tatsächlichen Ergebnis helfen dabei. Ein Farbton, der Ihnen nachträglich nicht mehr gefällt, ist dagegen kein Mangel.

Was bedeutet Abnahme?

Die Abnahme ist die Erklärung, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Sie löst die Zahlungspflicht aus und startet die Gewährleistungsfrist. Was Sie dabei nicht rügen, ist später schwerer durchzusetzen.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

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Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.