Immobilienmakler in Leer
Für den Bereich Immobilienmakler führt diese Seite 3 Betriebe in Leer, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
- 3Einträge
- 35.163Einwohner
- NiedersachsenBundesland
- 26789Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Immobilienmakler meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Leer nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Mittelstädte wie Leer liegen bei Immobilienmakler oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Verwaltungstechnisch gehört Leer zum Landkreis Leer (Niedersachsen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 35.163 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 26789. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,9 Einträge je 10.000 Einwohner, also im üblichen Rahmen besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Leer 468 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Emden, rund 22.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Leer in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
Sie betreiben in Leer einen Betrieb im Bereich Immobilienmakler und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt, und die Gebühr ist auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Inserat und Besichtigung ist der Energieausweis Pflicht, seine Kennwerte müssen in der Anzeige stehen. Ein Alleinauftrag bindet für eine Laufzeit, dafür arbeitet der Makler mit mehr Einsatz, ein einfacher Auftrag lässt Parallelvermarktung zu.
Die Tätigkeit ist nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig, dazu kommt eine gesetzliche Weiterbildungspflicht mit fester Stundenzahl innerhalb eines Dreijahreszeitraums. Die Berufsbezeichnung selbst ist nicht geschützt, eine Vermögensschadenhaftpflicht üblich, aber nicht vorgeschrieben. Fragen Sie nach Erlaubnis, Versicherung und nach vergleichbaren Objekten, die tatsächlich verkauft und nicht nur inseriert wurden.
Leistungen im Überblick
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Verkauf von Haus und Wohnung
- Exposé und Besichtigungen
- Unterlagenbeschaffung beim Amt
- Marktwerteinschätzung
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Immobilienmakler ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
Was den Preis bestimmt
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Immobilienmakler. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Leer einhalten kann.
Nachbarorte
Für Vorhaben in Leer ist die Verwaltung in Landkreis Leer der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Branchen am Ort
Was oft gefragt wird
Was kann ich von einem Makler verlangen?
Eine begründete Preiseinschätzung, vollständige Unterlagen, ein Exposé mit den gesetzlich geforderten Energieangaben, gesteuerte Besichtigungen und eine Rückmeldung zum Vermarktungsstand. Bei einem Alleinauftrag gehört ein regelmäßiger Bericht dazu. Lassen Sie sich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten des Auftrags vor der Unterschrift zeigen.
Wann wird die Provision fällig?
Erst wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, beim Immobilienkauf also nach der notariellen Beurkundung. Für Exposés, Besichtigungen und Inserate darf ohne besondere Vereinbarung nichts gesondert verlangt werden. Scheitert der Vertrag, entsteht kein Anspruch, auch nicht anteilig.
Muss ich Mängel offenlegen?
Ja, bekannte verdeckte Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Schädlingsbefall oder eine schadhafte Leitung müssen Sie offenbaren. Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag greift bei arglistigem Verschweigen nicht. Nehmen Sie bekannte Mängel ausdrücklich in den Vertrag auf, das schützt Sie zuverlässiger als jedes Schweigen.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Begriffe dazu
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.