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Friseure in Lennestadt

Kurz gesagt

6 Betriebe aus dem Bereich Friseure sind für Lennestadt gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.

Wer in Lennestadt einen Betrieb aus dem Bereich Friseure sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Termin, Schnitt, Farbe, Herrenfriseur. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.

In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Friseure mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.

Lennestadt liegt im Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 57368 kommen 25.275 Einwohner. Das ergibt etwa 2,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Friseure ist das im üblichen Rahmen. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 167 Einträge. Mit 18.8 Kilometern Entfernung ist Kreuztal der nächste größere Ort, was die Auswahl in Lennestadt praktisch erweitert.

Verzeichnete Betriebe

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig, es steht in der Anlage A der Handwerksordnung. Ein Salon wird also von einer Meisterin, einem Meister oder einer gleichgestellten Betriebsleitung geführt. Preise richten sich nach Haarlänge und Arbeitszeit, nicht nach Geschlecht, seit die getrennten Damen- und Herrenpreislisten als benachteiligend gelten. Farbtechniken werden fast überall zusätzlich zum Schnitt berechnet.

Bei Colorationen entscheidet der Nachwachsabstand über den Termintakt, denn Kopfhaar wächst etwa einen Zentimeter im Monat. Wer Strähnentechniken wählt, kommt mit größeren Abständen aus als bei einer Ansatzfarbe. Oxidationshaarfarben tragen einen Warnhinweis zum Verträglichkeitstest vor der Anwendung. Eng wird es samstags, vor Feiertagen und in den Wochen vor Weihnachten und Silvester.

Typische Leistungen

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Dauerwelle und Glättung
  • Hochsteckfrisuren für Anlässe
  • Barbier und Bartpflege
  • Damen- und Herrenschnitte

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Friseure lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde

Zur Preisfrage

Bei Friseure entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.

Im Umkreis

Lennestadt liegt in Kreis Olpe. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.

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Häufige Fragen

Wie lange hält eine Dauerwelle?

Sie verändert die Struktur des behandelten Haares dauerhaft, verschwindet also nicht, sondern wächst heraus. Sichtbar bleibt sie, bis die gewellten Längen abgeschnitten sind, der nachwachsende Ansatz bleibt glatt. Auf stark blondiertem oder mehrfach gefärbtem Haar raten Salons oft ab, weil die Struktur bereits vorbelastet ist.

Kann jeder Salon meine gefärbten Haare wieder aufhellen?

Das hängt davon ab, was vorher im Haar war. Auf dunkle Oxidationsfarbe oder auf Henna reagiert eine Blondierung anders als auf Naturhaar. Salons verlangen deshalb vor einer großen Farbveränderung oft eine Strähnenprobe und planen mehrere Sitzungen, statt alles an einem Termin zu versuchen.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Sollte ich Material selbst besorgen?

Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.

Zum Nachschlagen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.