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Immobilienmakler in Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis)

Kurz gesagt

Für Immobilienmakler gibt es in Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.

Ob es um Verkaufen, Vermieten, Bewertung, Provision geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

In Gemeinden wie Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) fällt bei Immobilienmakler jede Absage stärker ins Gewicht, weil die Auswahl kleiner ist. Zwei Anfragen parallel sind hier sinnvoll, nicht unhöflich.

Verwaltungstechnisch gehört Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) zum Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 4.019 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 65391. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 5 Einträge. Wiesbaden liegt etwa 30.8 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis).

Verzeichnete Betriebe

In Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher wird die Provision seit Ende zweitausendzwanzig geteilt: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte, und die andere Seite zahlt erst, wenn die Zahlung des Auftraggebers nachgewiesen ist. Der Maklervertrag bedarf dabei der Textform. Fällig wird die Provision erst mit dem wirksamen Kaufvertrag, nicht für Besichtigungen.

Vor dem Notartermin prüft ein Makler die Finanzierung der Interessenten, denn ein geplatzter Termin kostet alle Beteiligten Zeit und Geld. Reservierungsvereinbarungen gegen Gebühr sind rechtlich heikel und häufig unwirksam. Bei der Übergabe entsteht ein Protokoll mit Zählerständen und Schlüsselzahl. Die Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise die Käuferseite, den Steuersatz legt das Bundesland fest.

Was üblicherweise angeboten wird

Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.

  • Verkauf von Haus und Wohnung
  • Vermietung und Mietersuche
  • Exposé und Besichtigungen
  • Begleitung bis zum Notartermin

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Bei Immobilienmakler ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen

Wie abgerechnet wird

In Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) wie überall gilt bei Immobilienmakler: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.

Auch im Umland

Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) gehört zu Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.

Was oft gefragt wird

Was kann ich von einem Makler verlangen?

Eine begründete Preiseinschätzung, vollständige Unterlagen, ein Exposé mit den gesetzlich geforderten Energieangaben, gesteuerte Besichtigungen und eine Rückmeldung zum Vermarktungsstand. Bei einem Alleinauftrag gehört ein regelmäßiger Bericht dazu. Lassen Sie sich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten des Auftrags vor der Unterschrift zeigen.

Wie lange dauert ein Verkauf?

Von der Beauftragung bis zum Notartermin vergehen bei marktgerechtem Preis und vollständigen Unterlagen meist einige Wochen bis wenige Monate, danach folgt die Zeit bis zur Kaufpreiszahlung. Verzögerungen entstehen fast immer an zwei Stellen: bei fehlenden Unterlagen und bei der Finanzierungszusage der Interessenten.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung, den Energieausweis und bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und den Stand der Erhaltungsrücklage. Fehlen Unterlagen, verzögert das den Notartermin und die Finanzierungszusage der Käuferseite mehr als jede Preisverhandlung.

Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?

In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Zum Weiterlesen

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.